Die Ermittlungen aufgrund überbelegter Hühnerställe in Niedersachsen haben erste Konsequenzen. Wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg mitteilte, seien bislang 26 Strafbefehle gegen Legehennenhalter beantragt worden. Der Großteil davon in Westniedersachsen.
Wie das Wochenblatt Westfalen-Lippe berichtet, wurden Bewährungsstrafen zwischen sieben Monaten und einem Jahr beantragt. Als Bewährungsauflage sollen Eiererzeuger hohe Geldauflagen zahlen, die ihrem Nettogewinn aus den unzulässigen Eierverkäufen entsprechen. In einigen Fällen sei die erlaubte Besatzdichte um bis zu 50 % überschritten worden. Etwa 125 weitere Verfahren sind noch anhängig. Acht konnten gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden.
Wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiter mitteilte, soll ihre Zentralstelle für Landwirtschaftsstrafsachen deutlich ausgebaut werden. In der für das gesamte Bundesland zuständigen Zentralstelle sollen zukünftig vier zusätzliche Staatsanwälte beschäftigt werden. Hintergrund seien die zunehmend mehr bekannt werdenden Strafsachen. (ad)
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