Durch die Vielzahl von Auflagen ist es oft besser, den Schlepper und die Anhänger mit einer bbH von 40 km/h zuzulassen. Der Zeitvorteil von 50 km/h-Gespannen ist unter normalen landwirtschaftlichen Einsatzverhältnissen oft nicht groß. Das haben wir auch bei vielen Testfahrten auf unserem Standard-Rundparcours im Münsterland festgestellt.
- Für den 40 km/h-Schlepper ohne Anhänger reicht meist der Führerschein der Klasse „L“. Wer Anhänger mitführen will, muss eine Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h einhalten. Mit dem Führerschein der Klasse „T“ dürfen auch 16-Jährige mit Anhänger 40 km/h schnell fahren. Ist der Fahrer mir seinem T-Schein unter 18 und mit einem 50 km/h-Schlepper unterwegs, fährt er ohne Fahrerlaubnis – ebenfalls eine Straftat.
- Selbst bei gewerblichen Transporten brauchen Fahrzeuge bis 40 km/h kein Kontrollgerät.
- Auch gewerbliche Fahrer von Fahrzeugen bis 45 km/h bbH sind von der Pflicht zur Berufskraftfahrerqualifikation freigestellt.
- Bis 40 km/h müssen Traktoren und Anhänger nur alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Der 50er ist jedes Jahr fällig, je nach Gewicht kommt eine halbjährliche Sicherheitsprüfung noch dazu.
- Auch die maximal erlaubte Stützlast auf die Anhängerkupplung richtet sich nach der bbH. Bis 40 km/h sind bis zu 4 t erlaubt (je nach Typenschild an der Kupplung).
- Traktoren mit 40 km/h haben oft den gleichen Antriebsstrang wie die 50 km/h-Variante des gleichen Modells. Der 40er erreicht seine Höchstgeschwindigkeit bei geringerer Drehzahl. Das zahlt sich beim Verbrauch aus, vor allem, wenn im Betrieb Fahrer mit Bleifuß unterwegs sind.
von Uwe Lamparter
Ganz einfach:
einfach Ausnahmegenehmigung beantragen und schon kann der/die//die 16jährige, der vormittags die Führerscheinprüfung bestanden hat, nachmittags mit 50 km/h losbrettern, natürlich mit mindestens 40 Tonnen Gesamtgewicht, Geschwindigkeitsregulierung mit Joystick:er/sie hat ja Erfahrung ... mehr anzeigen aus den Pflichtfahrstunden der Fahrschule. Aber wahrscheinlich bin ich schon zu alt, Jahrgang 1957, CE und 95 Module mehrfach mitgemacht, um das zu verstehen. Langjährige Fahrpraxis zählt nicht mehr! weniger anzeigen
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von Herbert Platen GbR
Das stimmt so nur bedingt.
"Ist der Fahrer mir seinem T-Schein unter 18 und mit einem 50 km/h-Schlepper unterwegs, fährt er ohne Fahrerlaubnis – ebenfalls eine Straftat." Das kann man ohne große Kosten legalisieren in dem man bei der Bezirksregierung Düsseldorf (NRW)einen formlosen Antrag stellt in dem man ... mehr anzeigen eine Ausnahme(§74 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m, §6 der Fahrerlaubnis Verordnung) beantragt. Z.B weil nur 50 Km/h Schlepper für diese Transporte genutzt werden kann, Ausbildung und dabei 50km/h Schlepper oder weil er als Hilfe bei Krankheit bei einem arbeitet und man 50 km/h Schlepper hat für betriebliche Zwecke. Ausnahmen bestätigen halt die Regel. weniger anzeigen
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