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BBV will sich verstärkt um Ökobetriebe im Verband kümmern

Zu einer zweitägigen Klausur haben sich die Mitglieder des BBV-Landesfachausschusses für ökologischen Landbau in Herrsching getroffen. Im Mittelpunkt standen die Wünsche und Erwartungen, die ökologisch wirtschaftende Mitgliedsbetriebe an den BBV als ihre Interessenvertretung haben.

Lesezeit: 2 Minuten

Zu einer zweitägigen Klausur haben sich die Mitglieder des BBV-Landesfachausschusses für ökologischen Landbau in Herrsching getroffen. Im Mittelpunkt standen die Wünsche und Erwartungen, die ökologisch wirtschaftende Mitgliedsbetriebe an den BBV als ihre Interessenvertretung haben.


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Das BBV-Gremium möchte mit seiner Arbeit dazu beitragen, den Ökolandbau in Bayern weiterhin zu stärken sowie den ökologisch wirtschaftenden Bauernfamilien eine Heimat im Bayerischen Bauernverband zu geben. Die Ausschussmitglieder sammelten Ideen, was und wie der BBV noch mehr für seine ökologisch wirtschaftenden Mitglieder leisten kann. So sollte zum Beispiel die Bauerninfo Ökolandbau – die Mitglieder auf Wunsch kostenfrei per Mail oder Fax erhalten – zukünftig mindestens einmal im Monat erscheinen und mehr Marktinformationen enthalten.


Der Ausschussvorsitzende Anton Kreitmair regte an, Arbeitskreise zur Ökolandwirtschaft auf Bezirks- oder Kreisverbandsebene einzurichten. So könnten Betriebe ihre Anliegen direkt in den BBV einbringen. Wichtig ist dem BBV-Ausschuss außerdem eine gute Zusammenarbeit mit den Öko-Verbänden. Daher hatte er Hubert Heigl, Präsident des Anbauverbandes Naturland und stellvertretender Vorsitzender der Landesvereinigung für ökologischen Landbau in Bayern (LVÖ) sowie Cordula Rutz, LVÖ-Geschäftsführerin, zum gemeinsamen Austausch eingeladen.


Die Mitglieder des Ausschusses betonten, dass es eine Reihe von Themen gibt, bei denen inhaltliche Gemeinsamkeiten bestehen und auf dieser Basis auch gemeinsame Positionierungen wünschenswert wären. Aktuelle Beispiele seien der Wolf, die Umsetzung der Düngeverordnung oder praktikable Lösungen für die Ferkelkastration ab 1. Januar 2019.

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