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Den Nährstoffvergleich für 2016 erstellen

Alle Betriebe sind nach den Vorgaben der DüngeVO verpflichtet, jährlich einen Nährstoffvergleich zu erstellen (ausgenommen davon sind Kleinbetriebe mit weniger als 10 ha, in denen weniger als 500 kg N pro Jahr aus eigener Tierhaltung anfallen und Betriebe, die alle ihre Flächen extensiv bewirtschaften.

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Alle Betriebe sind nach den Vorgaben der DüngeVO verpflichtet, jährlich einen Nährstoffvergleich zu erstellen (ausgenommen davon sind Kleinbetriebe mit weniger als 10 ha, in denen weniger als 500 kg N pro Jahr aus eigener Tierhaltung anfallen und Betriebe, die alle ihre Flächen extensiv bewirtschaften, d.h. weniger als 50 kg N/ha oder 30 kg P2O5/ha düngen).


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Die Einhaltung der ausgebrachten N-Mengen aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft (170 kg-Regelung) ist eine wichtige Voraussetzung zur Prämiensicherung (CC-relevant). Darauf weist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hin. Aufgenommene oder abgegebene Nährstoffmengen sollte man möglichst anhand eigener Wirtschaftsdünger-Untersuchungen berechnen.


Der Bilanzüberschuss darf unter Einbeziehung der zugekauften Mineraldünger (Mittel der Jahre 2014 bis 2016) nicht höher als 60 kg N/ha und/oder 20 kg P2O5/ha ausfallen. Erstellen Sie den Nährstoffvergleich möglichst zu Beginn des neuen Jahres (Vorlagefrist: 31. März 2017). Die Unterlagen sind 7 Jahre aufzubewahren.  

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