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Leserfrage: Gärreste zurücknehmen?

Frage: Ich liefere Biomasse an eine gewerbliche Biogasanlage. Laut Vertrag muss ich die Gärreste retour nehmen. Ich bekomme aber mehr zurück, als ich auf meinen Feldern seit der neuen Düngeverordnung ausbringen kann. Muss ich trotzdem die kompletten Gärreste abnehmen?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Ich liefere Biomasse an eine gewerbliche Biogasanlage. Laut Vertrag muss ich die Gärreste retour nehmen. Ich bekomme aber mehr zurück, als ich auf meinen Feldern seit der neuen Düngeverordnung ausbringen kann. Muss ich trotzdem die kompletten Gärreste abnehmen?


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Antwort: Laut Vertrag sind Sie verpflichtet, die Gärreste abzunehmen – unabhängig davon, ob Sie in der Lage sind, diese auf Ihren Ackerflächen ausbringen zu können. Sie tragen also das Risiko, wie Sie die Gärreste verwenden.


Wenn sich allerdings die Rahmenbedingungen stark ändern, wie hier durch die Reform der Düngeverordnung, können Sie verlangen, dass eine Vertragsanpassung erfolgt. Das geht aber nur, wenn die veränderten Bedingungen dazu führen würden, dass Sie durch die neue Situation stark benachteiligt werden, falls Sie den Vertrag nicht anpassen.


Gleichen Sie den Vertrag an, könnten Sie regeln, dass Sie weniger Gärreste zurücknehmen müssen oder eine Vergütung bekommen, da Sie einen Teil der Gärreste entsorgen.


Dr. Mario Devermann, Hamacher, Dröge & Kollegen, Meppen


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