Mit dem jüngsten Entwurf des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)ist das federführende Bundeswirtschaftsministerium einen kleinen Schritt auf die Branche der regenerativen Energien zugegangen. Diesen Entwurf hatte das Bundeskabinett am Mittwoch (8.6.2016) beschlossen. Allerdings gibt es nach Ansicht der Verbände noch erheblichen Nachbesserungsbedarf, damit die Energiewende im Strombereich nicht abgewürgt wird. Im laufenden parlamentarischen Verfahren hofft die Branche jetzt auf die Verhandlungen im Bundestag sowie dem Eingreifen der Bundesländer.
In vielen Punkten gibt es nach Ansicht der Verbände Licht und Schatten in dem vorliegenden Entwurf. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) sieht es als Dachverband für alle Sparten kritisch, dass es eine Einmalabsenkung der Vergütung bei der Windenergie zum 01. Juni 2017 geben soll. Das greife in bestehende Projekte ein und gefährde vor allem Standorte in Süddeutschland und Bürgerenergieprojekte.
Auch soll die Leistungsmenge, die zwar bei der Ausschreibung einen Zuschlag erhalten hat, dann aber nicht gebaut wurde, in den nächsten Ausschreibungsrunden nicht neu ausgeschrieben werden. Das könne dazu führen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien um mindestens 10 % sinkt. Der BEE hält es zudem für fragwürdig, ob die optimistische Realisierungsquote von 90 % überhaupt erreicht wird. Ebenso kritisiert der BEE, dass Mieterstrom und Eigenverbrauch zusätzlich belastet und besteuert werden soll. Damit würde die Akzeptanz der Energiewende bewusst untergraben.
Auch der Bundesverband der Solarwirtschaft fordert den Bundestag auf, die EEG-Umlage auf selbst genutzten Solarstrom wieder abzuschaffen. Eine zusätzliche Belastung drohe den Anlagenbetreibern, wenn das Bundesfinanzministerium seine Pläne zur Besteuerung gewerblicher, solarer Selbstversorgung durchsetze. Gegen die „Ökosteuer auf Ökostrom“ würden jetzt auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Verbraucherzentrale-Bundesverband Sturm laufen.
Die Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband werten es positiv, dass alte und neue Biogasanlagen an den Ausschreibungen teilnehmen dürfen. Ebenso begrüßen sie, dass das Fördervolumen von 100 Megawatt (MW) pro Jahr auf 150 bzw. 200 MW angehoben und dass der Höchstgebotspreis von den bisherigen 14,88 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf 16,9 ct/kWh erhöht wurde. Kritisch sieht die Bioenergiebranche dagegen, dass es keinen fairen Wettbewerb zwischen den Anlagenklassen gibt. Auch gäbe es keine Anschlussförderung nach 20 Jahren für kleine Biogasanlagen unter 150 kW Leistung oder für Altholzanlagen.
Als Systembruch bezeichnet der Bundesverband Windenergie (BWE) den Entwurf. Dazu tragen geplante Maßnahmen bei wie die Mengensteuerung über das Ausschreibungssystem, die zusätzlichen Eingriffe wie die Einmaldegression, unterschiedliche Ausbauszenarien in bestimmten Netzgebieten oder zusätzliche Risiken für die Vergütung bei negativen Strompreisen. Das bisherige EEG hätte allen Akteuren der Energiewirtschaft eine faire Basis für die Marktteilnahme gegeben. Ob Bürgerwindpark, Energiegenossenschaft, Stadtwerk oder EVU: Sie alle hätten mit gleichen Startbedingungen in den Markt eintreten können. Das künftige Modell werde dagegen kleine Akteure systematisch benachteiligen, auch weil eine Ausnahmeregelung fehle.
Der Landesverband der Erneuerbaren Energien Nordrhein-Westfalen (LEE NRW)kritisiert, dass der EEG-Entwurf den Bestand der klimaschädlichen Kohlekraftwerke sichere, indem er die erneuerbaren Energien beschränke.
Wie andere Verbände auch sieht auch der LEE generell die Gefahr, dass Ausschreibungen die Chancen kleinerer Akteure reduziere. Das gefährde gerade in einem dicht besiedelten Land wie Nordrhein-Westfalen die Akzeptanz der Energiewende. Auch kritisiert der LEE, dass der Entwurf weiterhin keine Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr enthalte, was für die Energiewende aber dringend notwendig wäre.