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Bund fördert investiven Naturschutz in Niedersachsen

Der Schutz der biologischen Vielfalt in der niedersächsischen Landwirtschaft sowie in Städten und Dörfern bekommt zunehmend finanzielle Unterstützung. Für die Schaffung von Lebensräumen für wildlebende Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft fließen in diesem Jahr auch Gelder vom Bund.

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Der Schutz der biologischen Vielfalt in der niedersächsischen Landwirtschaft sowie in Städten und Dörfern bekommt zunehmend finanzielle Unterstützung. Für die Schaffung von Lebensräumen für wildlebende Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft fließen in diesem Jahr auch Gelder vom Bund.


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Wie das Hannover Umweltressort mitteilte, wurden 2017 von dieser Seite aus erstmals Fördermittel über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für den investiven Naturschutz zur Verfügung gestellt; insgesamt seien zu diesem Zweck 6,2 Mio Euro bewilligt worden. Innerhalb kurzer Zeit gingen laut Ministerium 61 Anträge mit einem Förderbedarf von zusammen 14,8 Mio Euro ein; 14 davon hätten jetzt genehmigt werden können.


Aus Sicht von Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel belegt die hohe Resonanz den großen Bedarf solcher Projekte. Man werde sich „mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Bund dieses Förderinstrument weiter anbietet und ausbaut“. Viele der Mittel gingen allerdings zunächst in den Grunderwerb. Die Verfügbarkeit von Flächen sei jedoch eine wichtige Voraussetzung, um später dort Biotopmaßnahmen durchführen zu können. Das Geld werde zu einem Großteil noch in diesem Jahr investiert.


Auch 2018 sei die Förderung wieder geplant. Die Mittel für das GAK kämen zu 60 % vom Bund; das entspreche in diesem Jahr rund 3,72 Mio Euro. Die restlichen 2,49 Mio Euro oder 40 % kämen aus Niedersachsen. Zusätzliche Mittel hat das Land zum Erhalt und Ausbau von Biotopstrukturen in Städten und Dörfern bereitgestellt. Verbände und Vereine, Stiftungen, Organisationen und Unternehmen mit gestaltbaren Außengeländen können eine Zuwendung von bis zu 90 %, Kommunen von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben erhalten; diese muss aber 5 000 Euro übersteigen.


Gefördert würden unter anderem die Schaffung von Brach- und Wildwuchsflächen, das Anlegen von Streuobstwiesen oder die Renaturierung von Gewässern. Die finanzielle Unterstützung erfolge über die Förderrichtlinie „Landschaftswerte“ aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln.

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