„Der Wolf muss in das Jagdrecht aufgenommen werden – wenn sich die Politik darüber einig ist, den Wolfsbestand reduzieren zu wollen und dafür die entsprechenden Voraussetzungen schafft“, sagt Günther Graf von der Schulenburg, stellvertretender Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst Niedersachsen. Der Verband nimmt damit Stellung zu der Mitteilung der Landesjägerschaft Niedersachsen, den Wolf zum jetzigen Zeitpunkt nicht in das Jagdrecht aufnehmen zu wollen.
Günther Graf von der Schulenburg ist sich mit dem Vorsitzenden des Niedersächsischen Landesjagdverbandes Helmut Dammann-Tamke einig, dass eine Regulierung des Bestandes nur durch die Revierinhaber und Grundeigentümer bzw. deren Pächter erfolgen dürfe. Denn das deutsche Reviersystem sei an das Eigentum gekoppelt.
Der Grundbesitzerverband hat diesen Standpunkt gemeinsam mit vielen anderen verbündeten Verbänden verteidigt und wollen so die Aushöhlung des Eigentumsbegriffs durch die Politik und die Naturschutzverbände verhindern. Staatlich organisierte bewaffnete Wolfsberater oder Ranger zur Bestandsregulierung werden daher strikt abgelehnt.