Die Bundesregierung denkt offenbar derzeit beim neuen EEG über eine Deckelung des Maisanbaus in Deutschland nach. Dies soll für Betreiber von Biogasanlagen gelten, die eine Anschlussförderung beziehen möchten. Die EEG-Regelung legt fest, dass ein Zahlungsanspruch für Strom aus Biogas nur dann besteht, wenn der zur Erzeugung des Biogases eingesetzte Anteil von Getreidekorn oder Mais die genannten Werte (50 %, bzw. 47 % bzw. 44 %) in den jeweiligen Jahren einhält.
Wie aus Berlin zu hören ist, soll es bereits konkrete Pläne geben:
2017 bis 2018 eine Anbaudeckelung auf 50 % Mais
2019 bis 2020 Deckelung auf 47 %
2021 bis 2022 Deckelung auf 44 %
Die Werte stellen ein nach intensiven Diskussionen zwischen BMEL und BMUB erzieltes Verhandlungsergebnis dar, heißt es aus dem BMEL.