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Kommt die Maisdeckelung für Biogasanlagen-Betreiber?

Die Bundesregierung denkt offenbar derzeit beim neuen EEG über eine Deckelung des Maisanbaus in Deutschland nach. Dies soll für Betreiber von Biogasanlagen gelten, die eine Anschlussförderung beziehen möchten.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Bundesregierung denkt offenbar derzeit beim neuen EEG über eine Deckelung des Maisanbaus in Deutschland nach. Dies soll für Betreiber von Biogasanlagen gelten, die eine Anschlussförderung beziehen möchten. Die EEG-Regelung legt fest, dass ein Zahlungsanspruch für Strom aus Biogas nur dann besteht, wenn der zur Erzeugung des Biogases eingesetzte Anteil von Getreidekorn oder Mais die genannten Werte (50 %, bzw. 47 % bzw. 44 %) in den jeweiligen Jahren einhält.


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Wie aus Berlin zu hören ist, soll es bereits konkrete Pläne geben:

 

2017 bis 2018 eine Anbaudeckelung auf 50 % Mais

2019 bis 2020 Deckelung auf 47 %

2021 bis 2022 Deckelung auf 44 %


Die Werte stellen ein nach intensiven Diskussionen zwischen BMEL und BMUB erzieltes Verhandlungsergebnis dar, heißt es aus dem BMEL.



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