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Rheinland-Pfalz regelt Umgang mit Fallwild und Wildtierresten neu

Das rheinland-pfälzische Landesuntersuchungsamt hat zwei neue Leitfäden zum Umgang mit Fallwild sowie Resten von Wildtieren veröffentlicht. Der Leitfaden befasst sich mit den Zuständigkeiten und der Beseitigung bzw. Entsorgung von Wildkadavern, die im Straßenverkehr anfallen oder in sonstiger Weise aufgefunden werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Das rheinland-pfälzische Landesuntersuchungsamt hat im Juli 2017 zwei neue Leitfäden zum Umgang mit Fallwild sowie Resten von Wildtieren veröffentlicht. Der Leitfaden 124 befasst sich mit den Zuständigkeiten und der Beseitigung beziehungsweise Entsorgung von Wildkadavern, die entweder im Straßenverkehr anfallen oder in sonstiger Weise aufgefunden werden., teilt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau mit.


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In dem Leitfaden ist geregelt, dass grundsätzlich die Sicherheit des Straßenverkehrs oberste Priorität hat und anschließend der Jagdausübungsberechtigte sowie gegebenenfalls die Polizeidienststelle oder andere Behörden zu benachrichtigen sind. Er enthält außerdem konkrete Anforderungen für die Beseitigung von Kadavern, wobei besondere Auflagen bei einem Tierseuchenverdacht bestehen. Letztlich sind auch Ansprechpartner für die Entsorgung genannt sowie Hinweise auf die Frage der Kostentragungspflicht in dem Leitfaden enthalten.


Der Leitfaden 125 richtet sich vor allem Jäger und gibt Hinweise zur Entsorgung von Resten von erlegtem Wild und Wildtieren. Es wird klargestellt, dass insbesondere eine gemeinwohlverträgliche Entsorgung der Reste von erlegtem Wild gewährleistet werden muss, um die Gefahr einer möglichen Verschleppung von Krankheitserregern zu minimieren. Damit greift der aktuelle Leitfaden auch landwirtschaftliche Belange auf.



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