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Sachsen will Regelung für „ungetrennte Hofräume“

Der Bundesrat leitet den sächsischen Entwurf einer „Hofraumverordnung“ der Bundesregierung zu. Das hat die Länderkammer am vergangenen Freitag beschlossen. Mit dem Verordnungsentwurf soll die Grundbuchfähigkeit sogenannter Anteile an ungetrennten Hofräumen wieder hergestellt werden.

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Der Bundesrat leitet den sächsischen Entwurf einer „Hofraumverordnung“ der Bundesregierung zu. Das hat die Länderkammer am vergangenen Freitag beschlossen. Mit dem Verordnungsentwurf soll die Grundbuchfähigkeit sogenannter Anteile an ungetrennten Hofräumen wieder hergestellt werden.


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Dieses Phänomen tritt in ehemals preußischen Gebieten des Freistaats auf. Aus historischen Gründen sind die ungetrennten Hofräume lediglich in ihren Außengrenzen vermessen und im Kataster eingetragen. Der ungetrennte Hofraum besteht aber aus mehreren, rechtlich verschiedenen Grundstücken, die im Einzelnen weder vermessen noch katastermäßig unter einer Flurstücksnummer erfasst sind. Bis zum 31. Dezember 2015 wurde deren Grundbuchfähigkeit durch die Hofraumverordnung sichergestellt, die jedoch danach außer Kraft getreten ist.


In Sachsen gibt es nach wie vor noch zahlreiche ungetrennte Hofräume, die zwar alle in Flurbereinigungsverfahren bearbeitet werden, deren Abschluss sich allerdings voraussichtlich noch mindestens fünf Jahre hinziehen wird. Diese Grundstücke sind seit dem Auslaufen der Hofraumverordnung nicht mehr verkehrsfähig; Verfügungen über diese Grundstücke sind nicht mehr möglich. Der Verordnungsentwurf zeichnet die Regelungen der früheren Hofraumverordnung nach.

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