Die Notwendigkeit, den Eintrag von Antibiotika in die Umwelt zu verringern, hat der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Spiering, angesichts des Auffindens multiresistenter Keime in niedersächsischen Gewässern unterstrichen. Die Einträge stammten vor allem von der Gülle oder von Kläranlagen, erklärte Spiering.
Gleichzeitig wies der SPD-Politiker darauf hin, dass mit dem Projekt HyReKA des Bundesforschungsministeriums, in dem die Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien durch Abwasser untersucht werde, bereits ein erster Schritt getan sei. „Wir müssen den Einsatz von Antibiotika in der Human- und Tiermedizin drastisch reduzieren - soweit medizinisch vertretbar“, betonte Spiering. Vor allem der Einsatz von Reserveantibiotika sollte grundsätzlich der Humanmedizin vorbehalten sein. Beim Medikamenteneintrag müsse man sich damit beschäftigen, ob und wo sinnvollerweise weitere Reinigungsstufen eingesetzt werden sollten, was ehrlicherweise auch zu höheren Abwassergebühren führen könne, sagte der SPD-Agrarsprecher.
Derweil schloss die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen nicht aus, dass antibiotikaresistente Erreger in Gewässern auf Badegäste übertragen werden könnten. Gleichzeitig stellte sie fest, dass ihr keine Angaben über die Belastung vorlägen, da die Gewässerüberwachung Ländersache sei. Allerdings würden diese Informationen kurzfristig erbeten.
Mit dem Nachweis multiresistenter Keime in niedersächsischen Gewässern befasst sich auch der Bundestag. In einem Antrag der Grünen, der vergangene Woche in die Ausschüsse überwiesen wurde, werden unter anderem eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Landwirtschaft und ein Verbot der Verwendung sogenannter Reserveantibiotika in der Tierhaltung gefordert.
Gemeinsam mit den Bundesländern solle ferner ein „Bedarfsatlas“ erarbeitet werden, der das regionale Ausmaß der Belastung von Oberflächengewässern mit Keimen und Schadstoffen abbilde. Die Grünen sprechen sich ferner dafür aus, einen Grenzwert von 100 Nanogramm pro Liter für Tier- und Humanarzneimittel im Grundwasser einzuführen.