Die deutsche Wirtschaft spricht sich für massive Änderungen an der TA Luft aus. In einer Erklärung, die auch der Deutsche Bauernverband (DBV) unterzeichnet hat, warnen Verbände vor einer Schwächung des Standorts Deutschland. Die Tierhaltung wäre von Auflagen zur Emissionsvermeidung und einer Filterpflicht betroffen.
Im Vorfeld der anstehenden Ressortabstimmung der Bundesregierung zum Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMUB) für eine Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) weisen drei Wirtschaftsverbände gemeinsam auf erheblichen Änderungsbedarf bei der TA Luft hin. In einer gemeinsamen Erklärung hat der Deutsche Bauernverband (DBV) gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und dem Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) 10 Grundsätze formuliert, die die TA Luft aus ihrer Sicht berücksichtigen muss.
Die Landwirtschaft treffen die in der neuen TA Luft verankerten strengeren Abstände gegenüber von Wohnbebauung und empfindlichen Biotopen. Auch will das BMUB mit der neuen TA Luft erreichen, dass Güllebehälter künftig nahezu geschlossen abgedeckt werden.
Ein Ziel der neuen TA-Luft soll außerdem sein, die Ammoniak-, Staub- und Geruchsemissionen aus der Tierhaltung um mehr als 70 Prozent zu reduzieren. Dafür sind eine stickstoffreduzierte Fütterung und eine bundesweite Filterpflicht für große Ställe geplant. Genehmigungspflichtige Ställe ab 1.000 Mastschweinen, 500 Sauen und 30.000 Masthähnchen sollen zu weiteren technischen Maßnahmen zur Verringerung von Ammoniakemissionen angehalten werden.
Die vorgesehene Pflicht zum Einbau von Abluftreinigungsanlagen für neue und – nach Übergangsfrist – auch für alte Stallanlagen könnte außerdem den Bau von Außenklimaställen benachteiligen. Die Vorgaben des BMUB seien nur mit geschlossenen Ställen zu realisieren, moniert etwa der DBV.
Die Überarbeitung der TA Luft soll noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2017 abgeschlossen sein. Die Einigung von Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium und ein gemeinsamer Kabinettsbeschluss stehen noch aus. Außerdem muss der Novelle der TA Luft noch der Bundesrat zustimmen.