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Wissing erneut Vorsitzender im Agrarausschuss des Bundesrates

Die Bundesländer haben den rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing (FDP) für ein weiteres Jahr zum Vorsitzenden des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates gewählt. Er vertritt und verhandelt die Ländermeinung gegenüber der Bundesregierung in Agrarfragen.

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Die Bundesländer haben den rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing (FDP) für ein weiteres Jahr zum Vorsitzenden des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates gewählt. Er vertritt und verhandelt die Ländermeinung gegenüber der Bundesregierung in Agrarfragen.

 

Zu Beginn seiner neuen Amtszeit äußerte sich Wissing zur zukünftigen Agrarpolitik. „Die europäische Förderpolitik muss so gestaltet werden, dass die Landwirtschaft auch wirtschaftlich in die Lage versetzt wird, die von der Gesellschaft erwarteten übergeordneten Ziele, sei es im Bereich des Umwelt- oder auch Tierschutzes, erbringen zu können“, sagte er. Europa stünde an der Schwelle einer neuen europäischen Förderperiode für die Zeit nach 2020, die auch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) umfasse und durch einen erneuten, weitreichenden Paradigmenwechsel geprägt sein werde.

 

Im Lichte des Ende März 2019 anstehenden Brexits stellte Wissing die Bedeutung eines angemessen Budgets für die künftigen 27 Mitgliedstaaten heraus. So halte er gerade die Kürzungen des GAP-Haushaltsanteils für nicht hinnehmbar. Eine sinkende Finanzmittelausstattung werde die erfolgreiche Umsetzung der Umwelt-, Tier- und Klimaschutzziele sowie ein effektives Risikomanagement deutlich erschweren. Deshalb müsse der mehrjährige EU-Finanzrahmen bezogen auf die künftigen 27 Mitgliedstaaten von jeglicher Kürzung ausgenommen werden. Ein besonderes Augenmerk sei zudem auf den Bürokratieabbau in der europäischen und nationalen Umsetzung agrarpolitischer Maßnahmen zu legen, so Wissing weiter.

 

Bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden für das am 1. November beginnende Geschäftsjahr 2018/2019 hat der Bundesrat die bisherigen Vorsitzenden in ihren Ämtern bestätigt. Traditionell hält jedes Bundesland einen festen Vorsitz in einem der 16 Fachausschüsse. Die Aufgabenverteilung entspricht im Wesentlichen der Zuständigkeitsverteilung der Bundesministerien. Auf diese Weise steht dem Sachverstand der Bundesregierung unmittelbar einer der Länder gegenüber.

 

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