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Zweifel an Rechtmäßigkeit des Landesnaturschutzgesetzes NRW

Ein Gutachten bezeichnet das Landesnaturschutzgesetz NRW für in Teilen nicht verfassungskonform. Die Waldbauern fordern die neue NRW-Landesregierung deshalb zur Korrektur auf. Umweltministerin Christina Schulze Föcking strebt eine entsprechende Gesetzesänderung an.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Gutachten bezeichnet das Landesnaturschutzgesetz NRW für in Teilen nicht verfassungskonform. Die Waldbauern fordern die neue NRW-Landesregierung deshalb zur Korrektur auf. Umweltministerin Christina Schulze Föcking strebt eine entsprechende Gesetzesänderung an.


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Ein Gutachten zum verfassungsrechtlichen Schutz des Waldeigentums im Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof und der Rechtsprofessorin Charlotte Kreuter-Kirchhof kommt zu dem Schluss, dass das neue Landesnaturschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen in Teilen nicht verfassungskonform ist. Das berichtet der Waldbauernverband NRW. Das Gutachten, das im Auftrag einer Gruppe von Land- und Forstbesitzern erstellt wurde, fordert die neue Landesregierung Nordrhein-Westfalens zur Korrektur des im Herbst 2016 unter Rot-Grün in Düsseldorf novellierten Gesetzes auf. Die Gutachter geben dazu verschiedene Empfehlungen. Ein Handlungsmittel, das Eigentümerfreiheit und Naturschutz miteinander versöhnt, sei der Vertragsnaturschutz, heißt es. Staatliche Akteure und Eigentümer sollten demnach gleichberechtigt zum Wohl des Waldes agieren können, berichtet der Waldbauernverband weiter.


„Unsere umfangreichen Stellungnahmen zur Biodiversitätsstrategie NRW, zum Ökologischen Jagdgesetz und letztlich auch zum Landesnaturschutzgesetz NRW wurden von der alten Landesregierung und der Mehrheit des Landtages ignoriert. Das Gutachten zeigt, hier waren die politisch Verantwortlichen auf dem Holzweg“, sagte der Vorsitzende des Waldbauernverbandes, Philipp Freiherr Heereman. Er fordert von der neuen Landesregierung eine sofortige Novellierung aller Umweltgesetze, damit untergeordnete Behörden nicht noch schnell Fakten gegen das Eigentum schaffen könnten.


Auch die Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen das Gutachten. Der Vorsitzende Max von Elverfeldt hebt vor allem die im Gutachten gemachte Empfehlung für den Vertragsnaturschutz hervor. „Das in der Tat geeignete Mittel, Eigentümerfreiheit und Naturschutz miteinander zu versöhnen, ist der Vertragsnaturschutz“, sagt er.


Schulze Föcking will das Gutachten intensiv prüfen


Die neue NRW-Agrar- und Umweltministerin Christina Schulze Föcking kündigte bereits an, dass sie das Gutachten zum Landesnaturschutzgesetz der Vorgängerregierung intensiv prüfen wolle. „Wir begrüßen die Initiative der Akteure, sich fachlich mit dem Landesnaturschutzgesetz auseinanderzusetzen und werden das Gutachten intensiv prüfen“, sagte Christina Schulze Föcking. Sie bezeichnete die Prüfung des Gesetzes und eine anschließende Novellierung als einen „wichtigen Teil unserer Aufgaben in dieser Legislaturperiode“. In diesem Prozess will sie auf Dialog und Kooperation setzen, „um auf allen Seiten neues Vertrauen zu schaffen sowie auf einen Naturschutz mit Augenmaß“, sagte sie. Im Rahmen der verfassungsrechtlich gewährten Eigentumsgarantie sollen die Rechte der Grundeigentümer, als auch deren Verpflichtungen zum Wohl der Allgemeinheit geprüft und berücksichtigt werden, heißt es beim Ministerium.


Ein wichtiges Ziel von Schulze Föcking sei es, mehr auf kooperative Lösungen zu setzen, mit denen die freiwilligen Leistungen zum Schutz der Artenvielfalt stärker gewürdigt würden. Der Ausbau des Vertragsnaturschutzes soll dabei eine zentrale Rolle einnehmen. Damit könne der Schutz der Artenvielfalt verstärkt in die gesamte Fläche getragen werden, betonte die Ministerin.

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