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Agrarministerkonferenz: Bayern macht Druck bei der Milch

Bei der am morgigen Donnerstag beginnenden Agrarministerkonferenz (AMK) in Fulda will sich Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner für ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Unterstützung der krisengebeutelten Milcherzeuger stark machen.

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Bei der am morgigen Donnerstag beginnenden Agrarministerkonferenz (AMK) in Fulda will sich Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner für ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Unterstützung der krisengebeutelten Milcherzeuger stark machen.


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„Was bislang angeboten ist, reicht bei weitem nicht aus, um den unter Druck stehenden Milchmarkt zu stabilisieren“, sagte der Minister im Vorfeld der Konferenz in München. Er will deshalb seine Länderkollegen dazu bewegen, gemeinschaftlich weitergehende Hilfen von Brüssel und Berlin einzufordern und dabei auch neue Denkansätze zu wagen.


„Wir brauchen eine kluge Kombination aus Soforthilfen und mittelfristig wirksamen Instrumenten“, so Brunner. Mit Geld allein seien die Probleme nicht zu lösen. Die EU-Kommission müsse auch gezielte Eingriffe zur Entlastung der Märkte ins Auge fassen, um den Abwärtstrend bei den Preisen zu durchbrechen. Der Minister fordert dafür eine nicht angekündigte, zeitlich begrenzte Aufkaufaktion für Milchprodukte. Zudem müsse Brüssel prüfen, ob Vorschläge wie ein freiwilliger Produktionsverzicht gegen Entschädigungszahlungen umsetzbar und finanzierbar sind.


Darüber hinaus zielt Bayerns Antrag auf eine Verdoppelung der bislang geplanten EU-Hilfsgelder, eine Ausweitung der Liquiditätshilfen, die Bereitstellung staatlicher Bürgschaften, eine Anhebung des Interventionspreises, eine bessere Absatzförderung und eine Aufstockung der Zuschüsse zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung ab.  


Neben der Milch hat Bayern auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf die AMK-Tagesordnung setzen lassen. „Wir müssen sicherstellen, dass Biomasse auch in Zukunft einen substanziellen Beitrag zur Energiewende leisten kann“, sagte Brunner. Das aber setze Regelungen voraus, die neben einem moderaten Neubau auch den Erhalt bestehender Biomasseanlagen nach Ablauf der 20jährigen Vergütungsdauer ermöglichen. Weil ein dafür notwendiges Ausschreibungsmodell im Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums bislang fehlt, drängt Bayern auf Nachbesserungen.

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