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Diskussion über Schwalben im Kuhstall

In den aktuellen Diskussionen um brütende Rauchschwalben in Milchviehställen meldet sich der Geschäftsführer des Milchprüfrings Bayern e.V., Dr. Christian Baumgartner, jetzt noch einmal zu Wort. In einer Pressemitteilung stellt er Folgendes klar:

Lesezeit: 2 Minuten

In den aktuellen Diskussionen um brütende Rauchschwalben in Milchviehställen meldet sich der Geschäftsführer des Milchprüfrings Bayern e.V., Dr. Christian Baumgartner, jetzt noch einmal zu Wort. In einer Pressemitteilung stellt er klar: 


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„Mitarbeiter des Prüfrings führen Audits für die Qualitätssicherung auf den Höfen durch. Sie sollen bei der fachlichen Bewertung der Gegebenheiten vor Ort ab sofort Folgendes beachten: 


Schwalben im Stall stellen grundsätzlich kein Problem dar, wenn kein (milch)hygienisches Risiko von ihnen ausgeht. Befinden sich Schwalbennester unmittelbar über dem Futtertisch, kann das Futter durch den Kot der Vögel verschmutzen.  Als Gegenmaßnahme sollte der Landwirt dafür sorgen, dass diese Verschmutzung vermieden wird, z.B. durch Anbringung eines sogenannten Kotbrettes unterhalb des Nestes.


In der Milchkammer muss prinzipiell ein wirksamer Ungezieferschutz sichergestellt sein, sodass Schwalben nicht einfliegen können.  Ist dies aktuell nicht der Fall, so ist spätestens nach Abflug der Schwalben im Herbst  ein Ungezieferschutz anzubringen. Sollte sich bereits ein Schwalbennest in der Milchkammer befinden, so ist mit der zuständigen Behörde die weitere Vorgehensweise abzuklären. 


Grundsätzlich ist zu beachten, dass das Entfernen von leeren Schwalbennestern eine Ordnungswidrigkeit darstellt; bei der Entfernung von Nestern mit Eiern oder Jungvögeln ist von einer Straftat auszugehen.“


Der Milchprüfring Bayern e.V. (mpr) ist als neutrale Prüfeinrichtung  dem Verbraucherschutz und dem Tierschutz verpflichtet. Ein besonderer Anspruch des Prüfrings sei es, die Milchqualität zu kontrollieren und langfristig zu fördern – im Sinne aller Interessengruppen der Lebensmittelkette Milch. Ob im staatlichen Auftrag oder als Dienstleister für Molkereien und Milcherzeuger. Wie in dem vorliegenden Fall sei die Interessenabwägung dabei nicht immer einfach. 

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