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Tierschutzprobleme bei der Schweineschlachtung sind lösbar

Für lösbar hält der Leiter des Kulmbacher Instituts für Sicherheit und Qualität bei Fleisch vom Max-Rubner-Institut (MRI), Prof. Klaus Troeger, die Tierschutzprobleme bei der Schweineschlachtung.

Lesezeit: 4 Minuten

Für lösbar hält der Leiter des Kulmbacher Instituts für Sicherheit und Qualität bei Fleisch vom Max-Rubner-Institut (MRI), Prof. Klaus Troeger, die Tierschutzprobleme bei der Schweineschlachtung. Voraussetzung dafür sei ein gemeinsames Vorgehen von Schlachtunternehmen, Ausrüstern und Wissenschaft, sagte Troeger dem Presse- und Informationsdienst Agra-Europe. Der Wissenschaftler kündigte ein Pilotprojekt zur automatisierten Kontrolle der Entblutung an. Nur eine weitgehende Entblutung schließe das Risiko eines Wiedererwachens der betäubten Tiere aus. Die Kontrolle des Entblutungserfolgs sei über Stichblutwaagen möglich, die in den Schlachtvorgang integriert werden müssten. Prototypen für solche Waagen lägen vor; woran es fehle, seien praktische Erfahrungen. "Wenn alle Beteiligten mitziehen, können die offenen Fragen in einem halben Jahr gelöst sein", so Troeger. Ziel müsse es sein, diese Wiegevorrichtungen in absehbarer Zeit in den Schlachtunternehmen einzusetzen. Allerdings kämen auf die Unternehmen erhebliche Investitionskosten zu, die voraussichtlich im sechsstelligen Bereich lägen, räumte der Wissenschaftler ein. Keine Lösung stelle hingegen eine Änderung der Tierschutz-Schlachtverordnung dar. Auch ein verstärkter Einsatz von Tierärzten zur Kontrolle bringe nichts. Troeger: "Ohne eine automatisierte Einzeltierkontrolle bekommen wir das Problem nicht in den Griff."


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Öffentliche Diskussion hilfreich


Der Institutsleiter begrüßte die breite Resonanz, die die Medienberichterstattung über die Tierschutzdefizite bei der Schweineschlachtung in der Öffentlichkeit ausgelöst habe. Eine Reihe von Schlachtunternehmen seien auf ihn zugekommen und hätten ihr Interesse an einer Zusammenarbeit zur Beseitigung der Schwachstellen bekundet. Dies sei umso erfreulicher, so Troeger, als er seit 17 Jahren an der Thematik arbeite und in einer Vielzahl von Publikationen, Vorträgen und Gesprächen auf die Probleme hingewiesen habe. "Wenn die öffentliche Diskussion jetzt dazu führt, dass die Verstöße gegen die rechtlichen Bestimmungen endlich aufhören, ist das nur positiv", sagte der Wissenschaftler.


Flächendeckendes Problem


Troeger sprach von einem flächendeckenden Problem der industriellen Schweineschlachtung, das nicht nur Großunternehmen, sondern auch mittelständische Betriebe betreffe. Laut Tierschutz-Schlachtverordnung seien die Schlachttiere so zu betäuben, "dass sie schnell und unter Vermeidung von Schmerzen in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden". Diese Vorschrift werde jedoch schlichtweg ignoriert. Daran habe auch die vor einigen Jahren beschlossene Verlängerung der Aufenthaltsdauer in CO2-Betäubungsanlagen auf 100 Sekunden nichts geändert. Wissenschaftliche Untersuchungen der letzten Jahre hätten eindeutig gezeigt, dass im Mittel der untersuchten Betriebe 1 % der Schlachtschweine, in Ausnahmefällen bis 14 %, noch Reaktionen zeigen, wenn sie in die Brühanlage kämen. Seither könnte sich das Problem weiter verschärft haben, weil die Zahl der Schweineschlachtungen in Deutschland insgesamt und die Zahl der Schlachtungen pro Zeiteinheit in den Betrieben weiter zugenommen hätten.


Kontrolle der Entblutungsrate zwingend notwendig


Eindeutig sei der Zusammenhang zum Blutentzug. "Werden die Tiere nicht hinreichend entblutet, kehren Empfindungs- und Wahrnehmungsvermögen zurück", stellte Troeger fest. Liege die Stichblutmenge, die innerhalb von zehn Sekunden nach der Tötung austritt, bei unter 1,5 % des Lebendgewichts, besteht dem Wissenschaftler zufolge ein erhöhtes Risiko des Wiedererwachens der Tiere auf der Nachentblutungsstrecke. Im Einzelfall hänge die Entblutungsrate in hohem Maße von der Qualität der Stiche ab und sei damit stark personenabhängig. Vor diesem Hintergrund gebe es keine andere Möglichkeit, als den jeweiligen Entblutungsgrad am Einzeltier zu kontrollieren. "Aus Tierschutzgründen ist dies zwingend erforderlich", betonte Troeger. Dafür bedürfe es automatisierter Verfahren zur Messung der Stichblutmenge. Prototypen dazu lägen vor. Nunmehr müssten sie zur Praxisreife gebracht werden.


Neue EU-Vorgaben ab 2013


Nach den Worten des Institutsleiters ist eine tierschutzkonforme Schlachtung nicht nur aufgrund der geltenden Rechtslage unerlässlich. Die Schlachtunternehmen seien insgesamt gut beraten, diesem Thema eine größere Aufmerksamkeit einzuräumen. Troeger verwies auf neue Bestimmungen der EU-Tierschutzverordnung. Danach sind die Unternehmen ab 2013 verpflichtet, ähnlich wie bei der Hygiene auch hinsichtlich des Tierschutzes das System Kritischer Kontrollpunkte (HACCP) anzuwenden. Demzufolge müssten die Schlachtbetriebe künftig von vornherein mögliche Schwachstellen identifizieren und Maßnahmen zu deren Kontrolle und Beseitigung ergreifen. Dafür müssten Leitlinien zur tierschutzkonformen Schlachtung entwickelt und angewendet werden. Troeger sieht darin eine spürbare Verschärfung gegenüber der geltenden Rechtslage, auf die sich die Betriebe einstellen müssten.

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