Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat dem Raps-herbizid Colzor Trio, das den Wirkstoff Clomazone enthält, eine günstigere Abstandsauflage erteilt.
Der Behandlungsabstand, der zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten sowie zu Flächen für die Allgemeinheit oder mit Clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z.B. Gemüse, Beerenobst) einzuhalten ist, wurde von 100 Metern auf 50 Metern verkürzt. Er gilt auch zu Flächen, auf denen gemäß Öko- oder Diätverordnung der EU produziert wird. Zu allen übrigen Flächen ist ein Abstand von 5 m einzuhalten. Zu Flächen, die mit Winterraps, Getreide, Mais oder Zuckerrüben bestellt wurden, sowie bereits abgeerntete Flächen muss kein Abstand eingehalten werden. Die übrigen Anwendungsbestimmungen bleiben unverändert.
Mit den verbesserten Abstandsauflagen trägt die Zulassungsbehörde neuen Abdriftuntersuchungen Rechnung. Syngenta sieht die verbesserte Auflage als wichtigen Schritt auf dem Weg, den Einsatz des wichtigen Wirkstoffs Clomazone weiter zu erleichtern. Das Unternehmen unterstützt dies durch weitere Anstrengungen in der Produktentwicklung.