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Bio-Außer-Haus-Verpflegung

Öko-Landbaugesetz: Weiterentwicklung stärkt Bio-Kontrollsystem

Am Freitag hat der Bundesrat eine Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) verabschiedet. Damit werden Voraussetzungen für eine neue Verordnung für Bio in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) geschaffen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Öko-Landbaugesetz (ÖLG) wird aufgrund der neuen Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) angepasst, damit Bio-Kontrollstellen künftig weiterhin auch Kontrollen in der AHV übernehmen können und um Bußgelder für Verstöße in der AHV festlegen zu können.

Am 31. März 2023 beschloss der Bundesrat seine Stellungnahme zum ÖLG-Entwurf der Bundesregierung und schlug eine Ermächtigung für die Länder zur Übertragung von Aufgaben an Kontrollstellen vor. Die im ÖLG bereits festgelegte Aufgabenteilung zwischen Kontrollstellen und Behörden wird dadurch nicht geändert, die Bundesratsinitiative löst jedoch ein formalrechtliches Problem der Länder. Der Vorschlag fand deshalb eine breite Unterstützung der Länder. Das Gesetz wird in den nächsten Wochen im Bundestag beraten und verabschiedet werden.

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So bewertet der BÖLW den Beschluss

Zusätzlich bringt der Bundesrat eine Konkretisierung zur Bio-Kontrolle mit ein. Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), ist zufrieden, weil dann auch Bio drin sei, wo Bio draufsteht. Das werde abgesichert durch die Bio-Kontrolle.

Damit diese reibungslos funktioniert, müsse die Arbeitsteilung von Bio-Kontrollbehörden und den Bio-Kontrollstellen rechtssicher geklärt sein. Die Vorschläge des Bundesrates zur Konkretisierung bestehender Regelungen im ÖLG würden nun sicherstellen, dass die Länder Kontrollaufgaben rechtssicher an Kontrollstellen übertragen können.

Kontrollstellen können Verstöße ahnden

Bio-Kontrolle und -Zertifizierung bleiben damit weiterhin in den Händen der Kontrollstellen. Verstöße können von Kontrollstellen dann geahndet werden, wenn sie dafür beliehen werden. Andernfalls sind dafür die Kontrollbehörden zuständig. "Dadurch wird das bewährte zweistufige Kontrollsystem mit privaten Kontrollstellen, die von den Behörden staatlich zugelassen und überwacht werden, gestärkt. Wir appellieren an den Bundestag die Bundesratsänderungen zu übernehmen", so Röhrig.

Praxistauglich für Restaurants, Kantinen oder Mensen

Wichtig ist ihm, dass die neuen Regeln zur Kontrolle und Auslobung von Bio in der AHV nun schnell umgesetzt werden und auch für die Restaurants, Kantinen oder Mensen attraktiv sind. Nur, wenn diese Einrichtungen ihr Bio-Angebot erweitern, könnten Verbraucher auch in der Außer-Haus-Gastronomie Bio-Gerichte wählen.

Die positive Bio-Entwicklung der letzten Jahrzehnte zeigt laut Röhrig das große gesellschaftliche Interesse an Bio. Besonders deutlich wurde dies in der Corona-Pandemie, wo die Menschen aufgrund der Schließungen aller AHV-Einrichtungen verstärkt zu Bio-Lebensmitteln griffen, um zu Hause frische Mahlzeiten zuzubereiten.

"Eine Vergrößerung des Bio-Angebotes kann jedoch nur gelingen, wenn die neue Regelung einen unkomplizierten Einstieg für Küchen in Bio ermöglicht, Anreize für die Erhöhung ihres Bio-Anteils setzt und ohne unnötige Bürokratie umsetzbar ist“, so der Geschäftsführer.

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