Unser Autor: Autor Gerald Wehde
Mit Einreichung des Nationalen GAP-Strategieplans am 30. September haben die Bundesländer ihre Förderprämien für den ökologischen Landbau ab 2023 festgelegt. Grundlage sind Neuberechnungen des KTBL, die den Förderrahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) festlegen.
Länder, die bei der Öko-Förderung die Kofinanzierung des Bundes in Anspruch nehmen, im GAK-Förderahmen bewegen. Sie können dabei die berechnete Prämie um maximal 30 Prozent erhöhen oder absenken. Die maximal mögliche GAK-Öko-Prämie ist in der Tabelle im Vergleich zu den bisherigen und zukünftigen Öko-Prämien der Bundesländer dargestellt.
Positiv ist, dass fast alle Länder die Öko-Prämien für Acker- und Grünland in der Beibehaltungsförderung ab 2023 erhöhen. Nur Sachsen-Anhalt reduziert sie und Sachsen setzt das bisherige Niveau fort. Im Durchschnitt aller Bundesländer steigen die Prämien für Ackerland um 33,5 und für Grünland um 17,4 €/ha. Für Gemüseflächen erhalten Betriebe gegenüber 2022 im Durchschnitt 83,2 und für Dauerkulturen 157,8 €/ha mehr.
Bayern, Bremen und Niedersachsen zahlen 314 €/ha Ackerland
Die Übersicht über die Bundesländer zeigt aber große Unterschiede. Bayern, Bremen, Niedersachsen und Hamburg schöpfen den maximalen GAK-Rahmen sowohl bei Acker- als auch bei Grünland aus und zahlen mit 314 und 284 €/ha die höchsten Prämien. Mecklenburg-Vorpommern zahlt den Höchstsatz nur für Grünland.
Schlusslicht bei der Förderung für Ackerland sind Brandenburg mit 220 und Sachsen mit 230 €/ha. Die geringsten Prämien für Grünland zahlen das Saarland mit 190 und Hessen mit 200 €/ha. In den östlichen Bundesländern fällt Mecklenburg-Vorpommern mit einer deutlichen Steigerung der Ökoprämien von 84 €/ha für Acker- und Grünland positiv auf.
Die Förderprämien für die Einführung des ökologischen Anbauverfahrens steigen in den Bundesländern noch deutlicher als für die Beibehaltungsförderung. Die Gesamtübersicht mit den Prämien für die zweijährige Umstellungszeit findet sich unter www.bioland-fachmagazin.de/service.
Neben den Flächenprämien erhalten Bio-Betriebe in allen Bundesländern zusätzlich einen Zuschuss für Transformationskosten von 40 €/ha. Dieser ersetzt den bisherigen Zuschuss zu den Kontrollkosten. Der Höchstbetrag pro Betrieb liegt in den meisten Ländern bei 600 €.
Die Öko-Prämien sind nur ein Teil der Fördermöglichkeiten. Betriebsleiter:innen sollten sich intensiv mit den Fördermaßnahmen ihres Bundeslands auseinandersetzen, um eine optimale Maßnahmenkombination zu finden.
Neben der Öko-Förderung (Zweite Säule) können Betriebsleiter:innen passende Eco-Schemes (Erste Säule) und weiterer Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (Zweite Säule) auswählen. Eine Gesamtübersicht mit den Prämien für die zweijährige Umstellungszeit unter www.bioland-fachmagazin.de/service