Alle Betriebe, die im Antragsjahr 2023 in die Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" eingestiegen sind, müssen bis spätestens 30. September 2023 ihre Begrünungsvarianten 4 bis 7 im Mehrfachantrag 2023 beantragen.Es besteht keine Nachfrist, d.h. die Prämien verfallen!
- Bis spätestens 30. September können noch Neuanmeldungen der Begrünungsvarianten 4 bis 7 oder Ummeldungen anderer Begrünungsvarianten auf die Begrünungsvarianten 4 bis 7 vorgenommen werden, sofern sämtliche Auflagen bezüglich Anlagefrist, Mischungspartner etc. eingehalten werden.Für die Beantragung der Begrünungsvarianten 1 bis 3 endete die Frist bereits am 31. August 2023.
- Wurden Begrünungsvarianten bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Mehrfachantrag 2023 beantragt, können diese mittels Korrektur geändert oder gelöscht werden.
- Nach der Beantragungsfrist sind nur mehr Abmeldungen oder Verringerungen von Begrünungsvarianten möglich.
- Streichungen oder Reduzierungen von Begrünungsvarianten müssen die Betriebe selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer vornehmen, sobald sich herausstellt, dass auf einem beantragten Begrünungsschlag die Bedingungen (z.B. zeitgerechte Anlage) nicht erfüllt werden können.
Fristen und Auflagen aller Begrünungsvarianten auf einen Blick:
Weitere detaillierte Informationen zur Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" finden Sie hier unter ama.at.