Ziel dieses Merkblattes ist, Empfehlungen zur Errichtung und zum Betrieb von Ausläufen zu geben und Lösungen aufzuzeigen, wie die Rechtsvorschriften bei dauernder Anbindehaltung umgesetzt werden können.
Neue gesetzliche Auflagen ab 2020
Beim Fehlen von Weidegang muss ein Auslauf ermöglicht werden. Alternativ zur Errichtung eines Auslaufs soll auch ein Umbau auf einen Laufstall in Erwägung gezogen werden.
Angebunden gehaltenem Rindvieh (Jung- und Mastvieh, Kalbinnen, Kühe, Zuchtstiere) muss mindestens an 90 Tagen im Jahr eine geeignete Bewegungsmöglichkeit wie Auslauf, Weide oder temporäre Laufstallhaltung gewährt werden (ausgenommen sind Kälber bis zu einem Alter von 6 Monaten, die ohnehin nicht angebunden gehalten werden dürfen und ab einem Alter von 8 Wochen in Gruppen zu halten sind). Die tiergerechteste und von der Nutzung des Auslaufs her einfachste Lösung ist die Laufstallhaltung mit Weideperioden.
Bewegung bringt gesundheitliche Vorteile für die Tiere
Eine regelmäßige Bewegungsmöglichkeit fördert nachhaltig die Gesundheit der Tiere, die Fruchtbarkeit und Stoffwechselvorgänge. Der Aufenthalt im Freien bietet Außenklimareize, die ebenfalls Stoffwechselvorgänge anregen. Ausreichend Licht und frische Luft, aber auch Wind und Regen, tragen zur Stärkung der Abwehrkräfte und zur Gesunderhaltung bei. Die meisten positive Effekte stellen sich bei regelmäßiger, d.h. täglicher Nutzung von Weiden und Ausläufen ein. So konnte gezeigt werden, dass Sprunggelenksschäden, verursacht durch unsachgemäße Standplätze, bei Weidehaltung und Auslauf schneller abheilen als ohne Bewegungsmöglichkeit. Deshalb ist bei der Anbindehaltung für die Tiere ein täglicher Zugang zu einer geeigneten Bewegungsmöglichkeit sehr zu empfehlen.
Bestellmöglichkeit
Die Neuauflage des Merkblatts 97 - Schaffung von Auslaufflächen bei Anbindehaltung" umfasst 12 Seiten und kann zum Preis von 7 im ÖKL-Büro (Telefon: 01/505 18 91; Mail: office@oekl.at oder auf www.oekl.at bestellt werden.
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