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Ministerrat

Neues Tierarzneimittelgesetz beschlossen

Der Ministerrat hat am Mittwoch das neue Tierarzneimittelgesetz beschlossen. Darin wird die Anwendung von Antibiotika reguliert und erstmals Schwellenwerte für den Antibiotikaverbrauch festgelegt.

Lesezeit: 3 Minuten

Erst Anfang Juli ist der Entwurf des neuen Tierarzneimittelgesetzes in Begutachtung gegangen und sorgte für reichlich Diskussionen unter Landwirten und Tierärzten. Trotz kurzer Frist wurden 64 Stellungnahmen dazu abgegeben.Gestern wurde das neue Tierarzneimittelgesetz im Ministerrat beschlossen, am 1. Jänner 2024 soll es in Kraft treten.

Man orientiere sich an den EU-Vorgaben, die unmittelbar national angewendet werden müssen. In Abstimmung mit der Branche seien zahlreiche Stellungnahmen berücksichtigt worden, bestätigt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. "Die Gesundheit unserer Tiere hat für uns oberste Priorität. Um in Zukunft über ausreichend Tierarzneimittel zu verfügen und gleichzeitig Antibiotikaresistenzen zu verhindern, braucht es einen praxistauglichen Rahmen. Die rechtliche Grundlage dafür liefert nun das Tierarzneimittelgesetz", so Totschnig.

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Für Tierschutzminister Johannes Rauch ist das Gesetzt ein "Meilenstein im Veterinärwesen und wesentlich für die Vorbeugung von Antibiotikaresistenzen."

"Antibiotikaeinsatz weiterhin zu hoch"

Ein erhöhter Antibiotikaeinsatz kann zur Entstehung von resistenten Keimen führen, die in weiterer Folge auch für die Gesundheit von Menschen eine Gefahr darstellen. Dadurch können Infektionen, die bisher gut zu behandeln waren, lebensbedrohlich werden. Dieser beunruhigende Trend sei weltweit beobachtbar, so Totschnig. Obwohl die Tendenz des Antibiotikaeinsatzes in der Veterinär- als auch Humanmedizin rückläufig ist, gilt der gesamte Antibiotikaeinsatz als weiterhin zu hoch.

Der Fokus in der Tierhaltung liege auch weiterhin auf der Gesunderhaltung der Tiere durch tier- und tierschutzgerechte Haltung und Verbesserung der Hygiene sowie Infektionsprävention liegen, um so zur Optimierung beziehungsweise zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes beizutragen. Eine zentrale Rolle spiele dabei der Verein "Tiergesundheit Österreich", der einen Zusammenschluss von Wirtschaft, Landwirtschaft und Tierärzte bildet.

Verbot von Antibiotikaeinsatz zur Prophylaxe und Ertragssteigerung

Antibiotika werden demnach nur bei einer bereits bestehenden Erkrankung und nicht zur Prophylaxe eingesetzt. Außerdem ist der Einsatz von Antibiotika zur Ertragssteigerung oder zum Ausgleich von unzulänglichen Haltungsbedingungen ausdrücklich untersagt.

Per Verordnung werden Schwellenwerte für den Antibiotika-Verbrauch in Betrieben eingeführt. Bei Überschreiten der Schwellenwerte sind verhältnismäßige, verpflichtende Maßnahmen vorgeschrieben, um den Einsatz zu verringern. Der Fokus dabei liegt auf einer Unterstützung durch die Tiergesundheitsdienste und der (voraussichtlich kostenpflichtigen) Beratung der Landwirte. Als ultima ratio können zusätzliche Auflagen bis hin zu einer Reduktion der Besatzdichte vorgesehen werden.

Einzelne Tierarzneimittel können jetzt an die Tierhalter zur Verwendung abgeben werden. Handelt es sich dabei um antimikrobiell wirksame Tierarzneimitteln, so kann diese an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden. In bestimmten Fällen ist der Einsatz eines Erregernachweises und einer Empfindlichkeitsprüfung (Antibiogramm) vorgesehen, etwa wenn spezielle Antibiotikagruppen (Cephalosporine der dritten/vierten Generation oder Fluorchinolone) zum Einsatz kommen sollen, oder wenn ein kombinierter Einsatz vorgesehen ist. Entsprechende Ausnahmen sind vorgesehen, etwa ist sichergestellt, dass jedes akut erkrankte Tier auch vorab bereits eine entsprechende Behandlung erhalten darf.

Neben den Vorschriften zum Einsatz von Antibiotika enthält das Gesetz unter anderem auch Regelungen für die pharmazeutische Wirtschaft, zur Werbung, Betriebsvorschriften, zur Marktüberwachung und Pharmakovigilanz und zur behördlichen Kontrolle.

Antibiotikaeinsatz kontinuierlich reduziert

Die Landwirtschaft ist bereits seit Jahren auf dem richtigen Weg. So wurde der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung in der Vergangenheit bereits kontinuierlich reduziert. Laut neuesten Daten der AGES für 2022, hat die Gesamtvertriebsmenge an antimikrobiell wirksamen Substanzen für Nutztiere im Vergleich zum Vorjahr um 12,3% abgenommen und liegt im Jahr 2022 bei 34,26 t.

Die Vertriebsmenge der Antibiotika, die von der WHO als "Antibiotika von allerhöchster Bedeutung für die Humanmedizin" eingestuft sind, hat seit dem Vorjahr um 6% von 4,64 auf 4,35 t abgenommen.

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