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Vollspaltenverbot in Österreich: Was bedeutet der Fall der Übergangsfrist für die Branche?

Der Verwaltungsgerichtshof erklärt, dass die Übergangsfrist für das Verbot der unstrukturierten Vollspaltenböden mit 17 Jahren zu lange ist. Das Gesetz muss repariert werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs, die Übergangsfrist für das Verbot der unstrukturierten Vollspaltenböden bis 2040 zu kippen, gingen die Wogen in der Schweinebranche hoch. Der Antrag wurde von der Burgenländischen Landesregierung eingebracht und laut Verfassungsgericht sei die Übergangsfrist zu lange, da neue Betriebe bereits zu höheren Kosten in strukturierten Buchten produzieren müssen. So entstehe ein Wettbewerbsnachteil, die neue Frist für das Verbot soll bis 1. Juni 2025 gelten.

Folgen sind nicht abschätzbar

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Die Folgen des Entscheids sind noch nicht abschätzbar. Die Frist wurde so lange gewählt, weil Genehmigungen von Stallbauten viel Zeit in Anspruch nehmen, argumentierte das Ministerium. Außerdem beschäftigte sich das Projekt IBeSt mit praxistauglichen Tierwohlmaßnahmen in bestehenden Stallungen. So sollten Möglichkeiten erforscht werden, wie Vollspaltenbuchten umstrukturiert werden können. Bis 2026 sollten Experten die neuen Mindeststandards erarbeiten. Immerhin werden, laut Statistik Austria, gut 69 % der österreichischen Schweine auf Vollspalten gehalten (Stand 2020). Doch nun könnte das Verbot ab 1. Juni 2025 in Kraft treten, oder das Gesetz muss bis Ende Mai 2025 geändert werden.

"Wir stehen nun vor der Herausforderung, die in über 60 Seiten festgehaltene Begründung des VfGH gründlich zu analysieren. Insgesamt sind 1,5 Jahre Zeit, die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes zu berücksichtigen und das Gesetz zu adaptieren", heißt es von Landwirtschaftskammer Österreich.

Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wird auch im Landwirtschaftsministerium umfassend rechtlich und fachlich analysiert. "Darauf aufbauend werden mögliche Optionen gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium sowie den Betroffenen erarbeitet", heißt es aus dem Ministerium.„Im Sinne des Verfassungsgerichtshofes braucht es eine sachgerechte Lösung. Gleichzeitig ist klar: Wir dürfen unser österreichisches Schnitzel nicht gefährden und uns von Importen aus dem Ausland abhängig machen. Die volatile Situation auf den Märkten und die Inflation stellen Bäuerinnen und Bauern EU-weit vor große Herausforderungen. Uns ist die Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln, Tierwohl und das Überleben unserer Höfe ein zentrales Anliegen“, sagt Minister Norbert Totschnig auf top agrar Österreich-Anfrage.

Die Landwirtschaftskammer Österreich (LKO) sei mit Nachdruck dahinter, gemeinsam mit den zuständigen Ministerien und Verbänden rechtskonforme, aber gleichzeitig ebenso praktikable Regelungen zu schaffen. "Auch im Sinne der Versorgungssicherheit der Bevölkerung ist es wichtig, unsere bäuerliche, vergleichsweise kleinstrukturierte Schweinehaltung in Österreich im europäischen Wettbewerb nachhaltig abzusichern, statt weiteren Importen Tür und Tor zu öffnen", heißt es von der LKO.

Entscheidung gegen praxistaugliche Lösung

"Wir haben eine praxistaugliche Lösung gehabt und jetzt müssen wir diese Entscheidung erst juristisch beurteilen", erklärt Michael Klaffenböck, vom Verband Österreichischer Schweinebauern. Der Gesetzgeber scheint jetzt gefordert zu sein, bis Mitte nächsten Jahresdiese Pläne zu adaptieren, "was das für die Bauern bedeutet, ist noch nicht klar". "Wir haben derzeit schon eines der strengsten Tierschutzgesetze bei der Schweinehaltung und die Umsetzung ist bereits jetzt eine Herausforderung und die Forschungsprojekte für mehr Tierwohl laufen noch", meint Klaffenböck.

Gegeneinspruch nötig

Auch Johann Schlederer, Geschäftsführer des Verbandslandwirtschaftlicher Veredelungsproduzenten OÖ, zeigt sich überrascht von der Entscheidung."Dass das Burgenland ein spezielles Land ist, ist uns klar. Mit ein paar Schweinebetrieben und Bio-Zukunftsflausen wurde das Gesetz schon mehrmals beeinsprucht. Das kann auch nur einen Gegeneinspruch bedeuten, wenn die gesamte österreichische Schweinehaltung, die nicht im Burgenland stattfindet, von Landeshauptmann Doskozil in Geiselhaft genommen wird", sagt Schlederer.

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