Feldmäuse können auf dem Acker und auch im Grünland enorme Schäden verursachen. Aber wann erfordert der Besatz eine Reaktion und geht es auch ohne Giftköder?
Auf einzelnen Grünlandflächen – besonders auf denen mit zurzeit üppiger Vegetation – sind Feldmäuse noch sehr aktiv. Vereinzelt sind auch frisch eingesäte Raps- und Wintergetreideflächen betroffen. Während Mäusenester auf Ackerflächen durch ihre kreisrunden Kahlflächen schon von Weitem gut zu sehen sind, ist ein Mäusebefall im Grünland nur durch ein Begehen der Flächen festzustellen. Empfehlungen, was jetzt zu tun ist, gibt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Erst nach Überprüfung der Notwendigkeit, zum Beispiel durch die Lochtretmethode, darf eine Rodentizidanwendung erfolgen. Hierbei werden auf zwei Kontrollflächen von jeweils 16 m x 16 m (= 250 m²)-Größe alle Mäuselöcher zugetreten und nach 24 Stunden die wieder geöffneten Löcher gezählt. Sind mehr als fünf bis acht Löcher wieder offen, so kann und sollte eine Maßnahme erfolgen. Das Ergebnis der Überprüfung ist zu dokumentieren.
Die Anwendung mit der Legeflinte muss nach wie vor verdeckt in die Löcher der Nagetiere oder über geeignete Köderboxen erfolgen. Es dürfen keine Köder oberflächig zu liegen kommen. Auch die aktuelle Zulassungssituation müssen Anwender beachten. In Naturschutzgebieten besteht ein Anwendungsverbot aller Rodentizide mit dem Wirkstoff Zinkphosphid.
Die Aufnahme der Köder wird durch die Attraktivität bestimmt. Das heißt: Je frischer, desto besser. Angebrochene Verpackungen sollten immer gut verschlossen und sicher, aber möglichst getrennt von anderen Pflanzenschutzmitteln, gelagert sein.
Durch das frühzeitige Aufstellen von Sitzkrücken – insbesondere auf Brachflächen und Feldrainen ohne Baumbewuchs – können Greifvögel sehr gut auf Jagd gehen und eine geringe Mäusepopulation in Schach halten. Erfolgversprechend sind auch Sitzkrücken an Futter- und Weideflächen nach dem letzten Schnitt oder an den Feldrändern der frisch eingesäten Raps- und Wintergetreideflächen.
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Auf einzelnen Grünlandflächen – besonders auf denen mit zurzeit üppiger Vegetation – sind Feldmäuse noch sehr aktiv. Vereinzelt sind auch frisch eingesäte Raps- und Wintergetreideflächen betroffen. Während Mäusenester auf Ackerflächen durch ihre kreisrunden Kahlflächen schon von Weitem gut zu sehen sind, ist ein Mäusebefall im Grünland nur durch ein Begehen der Flächen festzustellen. Empfehlungen, was jetzt zu tun ist, gibt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Erst nach Überprüfung der Notwendigkeit, zum Beispiel durch die Lochtretmethode, darf eine Rodentizidanwendung erfolgen. Hierbei werden auf zwei Kontrollflächen von jeweils 16 m x 16 m (= 250 m²)-Größe alle Mäuselöcher zugetreten und nach 24 Stunden die wieder geöffneten Löcher gezählt. Sind mehr als fünf bis acht Löcher wieder offen, so kann und sollte eine Maßnahme erfolgen. Das Ergebnis der Überprüfung ist zu dokumentieren.
Die Anwendung mit der Legeflinte muss nach wie vor verdeckt in die Löcher der Nagetiere oder über geeignete Köderboxen erfolgen. Es dürfen keine Köder oberflächig zu liegen kommen. Auch die aktuelle Zulassungssituation müssen Anwender beachten. In Naturschutzgebieten besteht ein Anwendungsverbot aller Rodentizide mit dem Wirkstoff Zinkphosphid.
Die Aufnahme der Köder wird durch die Attraktivität bestimmt. Das heißt: Je frischer, desto besser. Angebrochene Verpackungen sollten immer gut verschlossen und sicher, aber möglichst getrennt von anderen Pflanzenschutzmitteln, gelagert sein.
Durch das frühzeitige Aufstellen von Sitzkrücken – insbesondere auf Brachflächen und Feldrainen ohne Baumbewuchs – können Greifvögel sehr gut auf Jagd gehen und eine geringe Mäusepopulation in Schach halten. Erfolgversprechend sind auch Sitzkrücken an Futter- und Weideflächen nach dem letzten Schnitt oder an den Feldrändern der frisch eingesäten Raps- und Wintergetreideflächen.