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BMEL

Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit können ab 2022 einfacher verkauft werden

Ab Mai 2022 dürfen Lebensmittelhändler Waren mit bevorstehendem Ablaufdatum günstiger verkaufen, wenn es klar darauf kenntlich gemacht ist.

Lesezeit: 2 Minuten

Künftig wird der ermäßigte Verkauf von Waren mit kurzer Haltbarkeit deutlich erleichtert. Eine entsprechende Regelung hat die Bundesregierung im Zuge der Novellierung der Preisangabenverordnung eingeführt, die nach Beschluss des Bundeskabinetts im Mai 2022 in Kraft treten wird.

Wird der Gesamtpreis wegen des drohenden Verderbs oder Ablaufs der Haltbarkeit herabgesetzt und dies für die Verbraucher kenntlich gemacht, so entfällt die Pflicht zur Angabe eines neuen Gesamt- oder Grundpreises, informiert das Bundesagrarministerium.

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Produkte kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums können dann z. B. einfach mit einem "30%-billiger"-Aufkleber versehen werden, ohne dass ein neues Preisschild erstellt werden muss. So können solche Lebensmittel leichter verkauft werden, da eine komplizierte Neuauszeichnung nicht erforderlich ist. Entscheidend ist, dass für die Verbraucher deutlich gemacht wird, dass die Ware für den zeitnahen Konsum bestimmt und nicht zur Bevorratung geeignet ist, heißt es.



Die Neuregelung ist ein weiterer Baustein der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung von Agrarministerin Julia Klöckner. Die gesamte Lebensmittelversorgungskette werde in die Verantwortung genommen, Maßnahmen zur Reduzierung zu entwickeln und umzusetzen – von der Landwirtschaft, über die Verarbeitung, den Handel und die Außer-Haus-Verpflegung bis hin zum Verbraucher, heißt es aus dem BMEL.

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Bundesrat stimmt Änderungen zum internationalen Lebensmitteltransport zu

Am Freitag hat außerdem der Bundesrat der Änderung des Beförderungsabkommens ATP zugestimmt.

Das ATP-Übereinkommen wurde 1970 unter Federführung der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) zwischen verschiedenen europäischen Staaten geschlossen; es regelt die Transportbedingungen, unter denen leicht verderbliche Lebensmittel im internationalen Güterverkehr zu transportieren sind. Mit der überwiegend technischen Verordnung werden Prüfanforderungen an unterschiedliche Typen wärmegedämmter Beförderungsmittel - zum Beispiel Lastkraftwagen, Sattelanhänger, Container, Güterwaggons - und deren Kühl- oder Heizanlagen festgelegt.

Ferner werden die Temperaturbedingungen für einzelne, leicht verderbliche Lebensmittel skizziert und die Verwendung konkreter Typen von Beförderungsmitteln bei internationalen Transporten vorgeschrieben.

Die Änderungen betreffen Korrekturen am ATP-Übereinkommen, die durch die Zirkularnoten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen (UN) vom 4. März 2021 bekanntgemacht worden waren. Sie werden mit der Verordnung nun in deutsches Recht umgesetzt.

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