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Ökotest findet Pflanzenschutzmittel in Glühwein - BfR gibt aber Entwarnung

Durch immer präzisere Nachweismethoden lassen sich auch Spuren von Pflanzenschutzmitteln in Glühweinen feststellen. Die Zeitschrift Ökotest findet sie in 3/4 aller Proben. Das BfR kontert.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Zeitschrift Ökotest hat 24 Glühweine getestet. In 18 Weinen haben die Tester demnach mindestens eine "Pestizid-Spur" gefunden. Spuren definiert das Magazin mit dem Nachweis eines Wirkstoffes in einer Probe oberhalb von 0,01 mg/kg.

In den Glühweinen der Winzergemeinschaft Franken (GWF) und der Winzer von Baden (WVB) habe das Labor Spuren von jeweils drei Spritzgiften nachgewiesen, heißt es. Und im badischen WVB Glühwein Premium seien "bedenkliche Spritzmittel". Genannt wird Iprovalicarb, dass laut Europäischer Chemikalienagentur als "vermutlich krebserregend" eingestuft wird, sowie Dimethomorph, das im Verdacht stehe, die Fruchtbarkeit zu beinträchtigen.

Aber auch drei der sieben Produkte aus ökologischem Anbau seien ebenfalls mit mindestens einer Pestizid-Spur aufgefallen.

BfR: Mittel sind zugelassen, Rückstände unbedenklich

Das Bundesamt für Risikoberwertung (BfR) hat den Test mit großem Interesse gelesen. Die Fachleute betonen dabei zu Iprovalicarb und Dimethomorph, dass beide Wirkstoffe derzeit in der EU genehmigt seien.

Pflanzenschutzmittelwirkstoffe würden vor ihrer Genehmigung auf europäischer Ebene umfassend auf mögliche gesundheitliche Risiken geprüft und bewertet. Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Pflanzenschutzmittelrückstände seien daher bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht zu erwarten.

Auch wenn Pflanzenschutzmittel sachgerecht eingesetzt werden, kann es laut BfR durchaus vorkommen, dass Rückstände in Weintrauben und in den daraus hergestellten Lebensmitteln nachweisbar sind. Dazu stellt das Amt weiter klar: "Dies ist erwartbar und wird im Verfahren und bei der Sicherheitsbewertung dieser Produkte durch die Festlegung von Rückstandshöchstgehalten explizit mitberücksichtigt. Von geringfügigen Mengen gehen in der Regel daher keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aus."

Anhand des Artikels lasse sich nicht feststellen, ob ein Rückstandshöchstgehalt (RHG) für Weintrauben in den untersuchten Proben überschritten wurde. Aufgrund der Spurennachweise geht das BdR davon jedoch nicht aus. Die staatlichen Experten kommen daher zu der Einschätzung, dass zumindest durch Pflanzenschutzmittelwirkstoffe bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Genuss der getesteten Glühweine zu erwarten sind.

Obwohl in dem Testbericht nicht weiter thematisiert, seien diese vielmehr durch einen anderen Inhaltsstoff zu erwarten – Ethanol (umgangssprachlich auch Alkohol genannt). Er ist in durchschnittlichen Konzentrationen von 100 g/kg (≈ 12,5 Vol.-%) in Glühwein enthalten. Ethanol hat bekanntermaßen akute Wirkungen auf das Nervensystem und chronische Effekte auf viele Organe, was die Gesundheit gefährden kann. Auch wenn zu vermuten steht, dass dies der vom Glühwein erwünschten Verbrauchererfahrung entgegensteht: Es sei darauf hingewiesen, dass, wer sich gesundheitlich schützen will, ein verantwortungsbewusstes Trinkverhalten beherzigen sollte, so das BfR.

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