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Ärger um Platzvorgaben für Bullen

Lesezeit: 2 Minuten

KTBL und Thünen-Institut haben im Projekt „EiKoTiGer“ unter anderem Tierschutzindikatoren für die Mastrinderhaltung entwickelt. In einem Praxisleitfaden finden Landwirte Ziel- und Alarmwerte zu tierbezogenen Merkmalen wie z.B. Nasenfluss oder Tierverlusten. Anhand eines Ampelsystems sollen die Betriebsleiter sehen, ob sie mit ihren Zahlen im grünen Bereich (Zielwert) liegen oder die Alarmwerte überschreiten und damit bei diesem Indikator ein Tierwohlproblem besteht.


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6 M² in der Endmast


Um Ruhemöglichkeiten und Bewegungsfreiheit der Bullen zu bewerten, haben die Verfasser auch Angaben für das Platzangebot veröffentlicht: Die Alarmwerte liegen bei <2,5 m² (bis 400 kg Lebendmasse (LM)), <3,5 m² (bis 600 kg) und <4,5 m² (ab 600 kg) je Tier. Die Zielwerte liegen je 1,5 m² darüber. Das sind 6 m² pro Endmastbulle. Die Verantwortlichen betonen, diese Werte seien nicht zur Fremdkontrolle gedacht. Praktiker befürchten aber, dass die Zielwerte schleichend zur Pflicht werden.


Frau Heidi Meine-Schwenker von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ordnet die Werte so ein: „Wir gehen das Thema Platzangebot in der Bullenmast bereits an, aber die Werte im Orientierungsrahmen sind in der Praxis nicht umsetzbar und daher kontraproduktiv.“ Viele Bullenmäster hätten noch ein Platzangebot von unter 3 m². In Niedersachsen hat man sich mit der Tierschutzleitlinie in Neubauten und in Altbauten mit Fristen auf mind. 3,5 m² in der Endmast und 3 m² in der Mittelmast geeinigt.


Hinzu kommt Unmut darüber, dass die Zielwerte feststehen, während Entlohnungsmodelle für den deutlichen Mehraufwand der Mäster fehlen.


Da könnte die Borchert-Kommission ins Spiel kommen. Diese erarbeitet Vorschläge für den Umbau der Tierhaltung, deren Finanzierung und für die Kriterien des dreistufigen staatlichen Tierwohllabels. Die EiKoTiGer-Zielwerte sollen laut Thünen-Institut den Empfehlungen der Kommission für die zweite Stufe des Labels entsprechen.

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