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Kälber erst nach 28 Tagen transportieren?

Lesezeit: 3 Minuten

Kälber sollen zukünftig erst ab der fünften Lebenswoche transportiert werden dürfen. Bleibt es bei dieser unerwarteten Entscheidung und was sagen Milchviehhalter, Händler und Mäster dazu?


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Scheinbar still und heimlich hat der Bundesrat eine Änderung der Tierschutztransportverordnung beschlossen, die weitreichende Folgen für Milcherzeuger und den Kälberhandel hat: Für Kälber könnte künftig ein Transportverbot bis zum 28. Lebenstag gelten. Zuvor durften Kälber bereits ab 14 Tagen transportiert werden.


Niedersachsen stellt Antrag


Auf top agrar-Anfrage bestätigt das niedersächsische Landwirtschaftsministerium den entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht zu haben. Die Notwendigkeit dafür stützt das Ministerium auf ein Positionspapier der Bundestierärztekammer (BTK) und der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT). Demnach sei das Immunsystem von Kälbern „frühestens nach vier Wochen belastbar und zuvor durch die immunologische Lücke kein ausreichender Schutz gegeben“. Weitere Fachgespräche im Zuge des Bundesratsverfahren haben offensichtlich nicht stattgefunden.


Das bestätigt auch der stellvertretende Geschäftsführer des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Dr. Bernhard Schlindwein. Er betont, dass es zum Thema Kälbertransporte zuvor keine Befragung und keine Anhörung der Wirtschaft gab. Einige Bundesländer hätten das Thema so durchgewunken. „Das ist aus meiner Sicht eine Unverschämtheit und führt nur zur Politikverdrossenheit“, sagt er.


Ein Jahr Übergangsfrist


Betroffen sind in erster Linie Milchviehhalter. Vor allem Holstein-Betriebe vermarkten Bullen- und Kreuzungskälber in der Regel nach zwei Wochen an Händler. Der Bundesrat räumt mit Blick auf die Konsequenzen nach derzeitigem Stand eine Übergangsfrist von einem Jahr ein. Damit könnte die neue Regelung ab Herbst 2022 gelten. Das niedersächsische Ministerium geht davon aus, dass die meisten seiner Milchviehhalter zusätzlich Iglus kaufen werden. Stallbaumaßnahmen könnten in „Ausnahmefällen“ nötig sein.


Mathias Klahsen von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen schätzt die Mehrkosten aus Fütterung und Versorgung auf 4 bis 4,50 € pro Tag. Ohne Baukosten und etwaige Tierarztkosten. „Pro Kalb werden so rund 60 € mehr benötigt. Leider zeigt die Erfahrung, dass die Landwirte das am Markt nicht erlösen können“, sagt der Marktexperte. Denn auch für den Kälberhandel und Transport steigen die Kosten. All das muss im Fall der Holsteinkälber die Kälbermast über den Verkaufspreis des Fleisches erwirtschaften.


Nach der Entscheidung des Bundesrates muss die Bundesregierung die Verordnung noch offiziell „verkünden“. Ein Rückzieher gilt zum Redaktionsschluss (14. Juli) in der Branche als unwahrscheinlich – vor allem mit Blick auf die anstehenden Wahlen.


julia.hufelschulte@topagrar.com


anke.reimink@topagrar.com

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