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Klarheit für Klauenbäder

Lesezeit: 5 Minuten

Der jahrelange Streit um erlaubte Mittel für Klauenbäder ist beigelegt: Landwirte dürfen Formalin und Kupfersulfat nutzen – sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es berichtet Dr. Hans-Peter Klindworth, Rindergesundheitsdienst Niedersachsen.


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Viele Milcherzeuger waren in den letzten Jahren stark verunsichert, ob sie Formalin und Kupfersulfat im Klauenbad einsetzen dürfen. Denn fachlich gibt es an der Wirkung der Mittel keinen Zweifel. Allerdings hielten einige Behörden den Einsatz für nicht zulässig und brummten den Landwirten saftige Bußgelder auf (top agrar 10/2009, Seite R 20).


Was ist erlaubt?

Damit ist jetzt Schluss: Im „Niedersächsischen Merkblatt zur Klauengesundheit“ haben die Landwirtschaftskammer Niedersach­sen und das Landesamt für Verbrau­cherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) den Einsatz von Formalin und Kupfersulfat in Klauenbädern geregelt. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat das Papier freigegeben.


Diese Regelung ist wichtig. Denn wirksame Alternativen gibt es nicht. Obwohl Auftragsstudien hin und wieder scheinbar positive Effekte von ­Desinfektionsmitteln zeigen, bestätigen sich diese in der Praxis nicht. Das ist logisch, da sich die Klauen der Kühe nach der Desinfektion im Klauenbad sofort auf den verschmutzten Laufflächen neu kontaminieren. Eine reine Desinfektion kann daher nicht sinnvoll sein. Das Gleiche gilt für Klauenwaschanlagen, die lediglich das Klauenhorn durch Feuchtigkeit aufweichen und daher keine positiven Einflüsse auf die Klauengesundheit haben.


Ein vernünftiger Einsatz von Klauenbädern umfasst also immer die Wirkstoffe Formaldehyd (Formalin) oder Kupfersulfat. Mehrere Studien aus dem Labor und im Feld bestätigen das ebenso wie Praxiserfahrungen. Allerdings sind beim Einsatz dieser Substanzen bestimmte rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.


Zunächst ist festzuhalten, dass Klauenbäder mit Formalin oder Kupfersulfat eindeutig Arzneimittel sind, da sie zur Vorbeuge und/oder Bekämpfung von Erkrankungen dienen. Die EU-Kommission hat jedoch in einer Direktive von Juli 2002 entschieden, dass Arzneimittel, die ausschließlich der äußerlichen Desinfektion dienen, und sie gibt hier sinnigerweise das Beispiel Klauenbäder, nicht als Arzneimittel, sondern als Biozide zu betrachten sind.


Die Rechtslage:

Daher ergibt sich für Formalin, das in der Produktgruppe 3 als Biozidwirkstoff gelistet ist, die Möglichkeit, es als Klauenbad einzusetzen. Landwirte können im Handel formalinhaltige Biozide beziehen. Diese können sie ohne Verschreibung durch einen Tierarzt, ohne Wartezeit und sowohl bei gesunden wie auch erkrankten Tieren als Klauenbad einsetzen.


Anders sieht es bei dem Kupfersulfat aus, da dieses nicht als Biozidwirkstoff gelistet ist. Daher kann nur ein Tierarzt aufgrund des Arzneimittelgesetzes zulassungsfrei für einzelne Tiere und einzelne Bestände mit Kupfersulfat ein Klauenbad herstellen. Auch hier sind Wartezeiten nicht notwendig. Bei der Herstellung müssen jedoch die Mindeststandards für Arzneimittel (DAB-Qualität) gewährleistet sein. Deshalb ist für Landwirte ein Bezug von Kupfersulfat aus dem Landhandel zur Herstellung von Klauenbädern nicht zulässig.


Formalin oder Kupfersulfat?

Welches Mittel ist nun geeigneter? Aus medizinischer Sicht haben Formalin und Kupfersulfat in etwa die gleiche Wirksamkeit. Daher kann sowohl das eine als auch das andere die Klauengesundheit verbessern. Es gibt aber andere Gründe, die für den einen oder anderen Wirkstoff sprechen (Übersicht 1).


So wird Formaldehyd als organischer Stoff in fünf Tagen zu 98 % in Wasser (H2O) und Kohlenstoffdioxid (CO2) umgewandelt. Es liegt auf der Hand, dass bei ausreichender Lagerung im Güllekeller keinerlei Gefahr für die Umwelt ausgeht. Daher ist auch die Entsorgung über die Gülle vollkommen unproblematisch.


Anders sieht es beim Kupfersulfat aus. Zwar kann bei entsprechender Unterversorgung der landwirtschaftlichen Nutzflächen (Nachweis über Bodenuntersuchung) eine Düngung über die Gülle mit Kupfersulfat erfolgen. Doch reichert sich Kupfer als Schwermetall sehr schnell im Boden an und schädigt nicht nur die Umwelt, sondern auch die landwirtschaftlichen Kulturpflanzen. In den USA sind beispielsweise aufgrund des massiven Einsatzes von ­Kupfersulfat-Klauenbädern sehr große Schäden an Maiskulturen aufgetreten.


Ein weiterer Punkt der gegen Kupfersulfat spricht ist dessen hohe Korrosivität. Da es höherwertig ist als Zink, können Stalleinrichtungen durch das Kupfersulfat, das über die Klauen der Kühe dorthin gelangt, stark beeinträchtigt werden. Formalin weist diese Eigenschaft nicht auf. Auch von der Preiswürdigkeit her ist Formalin der Vorzug zu geben. Es ist etwa viermal günstiger als Kupfersulfat.


Gegen Formalin spricht aber dessen unangenehme Reizung der Atemwege und Schleimhäute (Augen), was bei permanentem Einatmen in hohen Konzentrationen (wie bei Leichenwäschern oder Möbeltischlern) durchaus krebsfördernde Wirkung erzielen kann. Durch gute Belüftung bei der Anwendung, wie sie in der Regel im Stall gegeben ist, und durch organische Dämpfe filternde Masken lässt sich ein ausreichender Schutz gewährleisten.


Wie Klauenbäder einsetzen?

Die richtigen Maße für ein Klauenbad zeigt Übersicht 2.


Wie bei allen Chemikalien sind für den Einsatz aber vor allem die richtige Konzentration und die richtige Anwendung entscheidend. Genauso wie beim Zitzendippen tritt der Erfolg von Klauenbädern durch die Regelmäßigkeit ein. Das übliche Intervall liegt bei einer Anwendung pro Woche, kann jedoch je nach Befallshäufigkeit und betrieblichen Bedingungen variieren.


Die Einstellung der Konzentration ist bei Kupfersulfat relativ einfach. Die gewünschte und empfohlene Konzentration liegt bei 3 bis 5 %. Da Kupfersulfat mehr oder weniger in Reinform vorliegt, sollten Landwirte 3 bis 5 kg mit 100 l Wasser auffüllen.


Bei Formalin ist dies nicht so einfach. Die vom Handel vertriebenen Ausgangskonzentrationen variieren zwischen 24 und 40 %. Um nun die gewünschte und empfohlene Endkonzentration von 2 bis 3 % zu erhalten, müssen Landwirte mittels Kreuzdifferenzen den Anteil der jeweiligen Mischungspartner errechnen. Übersicht 3 liefert ein Beispiel dazu.


Fazit für die Praxis:

Klauenbäder sind ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Klauengesundheit. Sie sind jedoch kein Allheilmittel. Ihr Einsatz ist rechtlich eindeutig erlaubt.

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