Die Novellierung der TA-Luft mit schärferen Auflagen für Rinderhalter kommt nicht mehr vor der Bundestagswahl am 24. September 2017. „Aber sie wird kommen, weil Deutschland die EU-Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz einhalten muss“, sagt Andreas Sünder vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Die TA-Luft ist Bestandteil des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und gilt vorrangig für große Betriebe.
Ursprünglich wollte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Novelle noch in der laufenden Legislaturperiode durchsetzen. Zuletzt hagelte es aber Kritik. Die Verschärfungen bei Immissionsschutz und Baurecht würden das Tierwohl verschlechtern.
Wie die neue TA-Luft genau aussehen wird, hängt maßgeblich von der Regierungsbildung im September ab. Sünder plädiert dafür, den aktuellen Entwurf noch einmal zu überarbeiten. Auf top agrar-Nachfrage gibt sich das Umweltministerium schmallippig: Man sei in der Ressortabstimmung, über Dauer und Inhalte könne man nichts sagen.
Klar scheint aber, dass sich auch (große) Rinderbetriebe auf höhere Auflagen einstellen müssen, z.B.: dreiseitig umwandete und überdachte Dungplatten, Abdeckung für Güllebehälter, Mindestabstand zur Wohnbebauung 100 m.