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Milchindustrie-Verband fordert Verzicht auf erweiterte Ruhezeit für Molkereien

Teil der neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie sind erweiterte Ruhetage um die Osterfeiertage. Der Milchindustrie-Verband fordert Ausnahmeregelungen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die deutsche Molkereiwirtschaft muss auch am Gründonnerstag, 1. April 2021 die Milch von den Höfen der Landwirte abholen können. Darauf weist der Milchindustrie-Verband (MIV) in einer Pressmitteilung hin. „Wir können die Milch nicht auf den Höfen lassen oder wegstapeln“, sagt der Pressesprecher des MIV Dr. Björn Börgermann. „Frische Milch ist kaum lagerfähig und wir müssen lieferfähig bleiben, auch in schwierigen Zeiten.“

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Der MIV weist gegenüber Bund und Ländern daraufhin, dass Molkereien als Teil der kritischen Infrastruktur von den zusätzlichen Ruhetagen ausgenommen bleiben müssen. Der Bundesverband des Lebensmitteleinzelhandels setzt sich dafür ein, dass auch am Gründonnerstag geöffnet werden darf, heißt es weiter. Erfahrungsgemäß sei jedoch zu erwarten, dass die Umsetzung der Ruhetage in den Bundesländern nicht einheitlich erfolgen wird.

Beschlüsse der Bundesregierung

Bund und Länder haben am 22. März beschlossen, die Ostertage zu einer erweiterten Ruhezeit zu erklären. Durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte will man das exponentielle Wachstum der „dritten Welle“ durchbrechen. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Karsamstag) zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“). Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) im engen Sinne soll am Samstag öffnen dürfen.

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