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Drittlandsexport

Niedersachsen stoppt erneut Rindertransport nach Marokko

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium bleibt hartnäckig. Per Erlass hat es am Donnerstag erneut einen geplanten Transport von 528 Zuchtrindern aus dem Emsland nach Marokko untersagt.

Lesezeit: 2 Minuten

Bereits Anfang Mai hatte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium per Erlass den Transport von 270 tragenden Zuchtrindern von Aurich nach Marokko untersagt (top agrar berichtete). Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat der Klage des transportierenden Unternehmens jedoch später stattgegeben und verpflichtet den Landkreis Aurich zum Abfertigen des Transportes.

Am Donnerstag hat Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast nochmals einen geplanten Transport von 528 Zuchtrindern aus dem Emsland nach Marokko gestoppt. „Meine Haltung zu dem Thema Tiertransporte ist klar: Aus Niedersachsen soll kein Transport mit tragenden Kühen in unsichere Drittstaaten gehen. Deshalb habe ich den Landkreis angewiesen, dass der für den 25. Mai geplante Transport nach Marokko nicht abgefertigt wird," erklärte die Ministerin.

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Marokko kann deutschen Tierschutzstandard nicht halten

In dem aktuellen Erlass wird das Verbot der Abfertigung damit begründet, dass damit künftige tierschutzrechtliche Verstöße verhindert werden sollen: „Aufgrund der geografischen sowie klimatischen Verhältnisse in Marokko und der insbesondere damit einhergehenden landwirtschaftlichen Strukturen ist davon auszugehen, dass die deutschen Rinder, die auf Hochmilchleistung gezüchtet sind, dort nicht entsprechend dem nationalen Tierschutzstandard gehalten werden können."

Das Tierschutzgesetz fordert in § 2 eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung aller vom Menschen gehaltenen Tiere. Konkretisierte Anforderungen zu den genannten elementaren Bedürfnissen von Rindern und explizit für die Rasse Deutsche Holstein sind in den „Niedersächsischen Tierschutzleitlinien zur Milchkuhhaltung" genannt.

Im Falle des Transports der Rinder nach Marokko sei zudem in überschaubarer Zukunft damit zu rechnen, dass der weit überwiegende Teil der Rinder entsprechend der dortigen Rechtslage betäubungslos geschlachtet (geschächtet) wird. Dieses sei grundsätzlich nicht mit dem nationalen Tierschutzrecht vereinbar und stellt insofern eine konkrete Gefahr im Rechtssinne dar.

Wir brauchen national und auf EU-Ebene eine Liste der Drittländer, in die keine Lebendtiertransporte mehr erfolgen dürfen." - Otte-Kinast
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