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Rinderschlachtung: Befunde in QS-Datenbank einsehen

Rinderhalter können nun Einzeltierbefunde in der QS-Datenbank abrufen. Zukünftig soll darüber auch ein Verlgeich mit anderen Betrieben möglich sein.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit dem 1. September können Rinderhalter die Einzeltierbefunde ihrer geschlachteten Rinder in der QS-Datenbank abrufen. Mit dem Zugang zur Befunddatenbank haben sie die Möglichkeit, die Einzeltierbefunde der geschlachteten Rinder in komprimierter, einheitlicher Darstellung einzusehen, so die QS Qualität und Sicherheit GmbH. „Zukünftig will QS zusätzlich Auswertungen anbieten, die Vergleiche mit anderen Betrieben ermöglichen“, erklärt Thomas May von QS. Für Schwein und Geflügel gibt es das bereits.

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Rufen Rinderhalter die Einzeltierbefunde in der QS-Datenbank auf, wird zuerst eine Zusammenfassung der Befunde angezeigt, die einen Überblick verschafft, wie viele Tiere Veränderungen aufwiesen. Durch Anklicken einzelner Tiere erhalten sie eine Ansicht aller Befunde des Tieres. Die Einzeltierbefunde sollen helfen, die Gesundheit der Tiere einzuschätzen und Verbesserungspotenziale auszumachen. Die Auswertung soll getrennt nach Betriebszweigen erfolgen (z.B. nur Mastkälber), damit nur vergleichbare Betriebe gegenübergestellt werden.

Schlachtbetriebe im QS-System müssen melden

Die Schlachtbetriebe im QS-System sind seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet, Schlachtbefunddaten zu melden. Eine Überprüfung im Audit erfolge ab 2023, da einige Schlachtbetriebe derzeit noch mit der technischen Umsetzung beschäftigt sind. Zudem muss die Erfassung der Befunde häufig noch mit den Veterinären im Schlachthof abgestimmt und ggfs. angepasst werden erklärt das Unternehmen. QS sei mit diesen Betrieben im Austausch, damit auch sie die neuen Anforderung zeitnah erfüllen.

Zugang zu Daten geregelt

Die Einsicht auf die Befunddaten erfolgt nach einem abgestimmten System: Rinderhalter haben Einsicht auf alle Befunde, die für Tiere ihres Betriebes gemeldet wurden. Bündler, als erste Ansprechpartner der Tierhalter im QS-System, erhalten künftig einen eingeschränkten Zugang, der es ihnen aber ermöglicht, Rückmeldungen an die Tierhalter (z.B. Infobrief Befunddaten) zu versenden. Zukünftig soll der Tierhalter auch Dritten wie z.B. dem Tierarzt oder Berater, Zugang zu seinen Befunddaten ermöglichen können. Die technischen Voraussetzungen dafür müssen noch geschaffen werden. Eine automatische Weiterleitung der Befunddaten an öffentliche Stellen, wie z.B. das Veterinäramt, erfolge nicht.

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