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Spaltenboden-Verbot bei Neubauten?
Schon wieder sorgt ein europäisches Dokument zum Tierschutz bei Rindern für Diskussionsstoff. Nach dem wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA (top agrar 9/2009), wird jetzt über die Empfehlungen des Europarats in Straßburg diskutiert.
Schon wieder sorgt ein europäisches Dokument zum Tierschutz bei Rindern für Diskussionsstoff. Nach dem wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA (top agrar 9/2009), wird jetzt über die Empfehlungen des Europarats in Straßburg diskutiert. Hier liegt inzwischen die siebte Version vor:
\- Generell sollten Rinder Auslauf haben. In Anbindehaltung sind mindestens 60 Tage Weidegang im Jahr zu gewähren.
\- Spaltenböden sollten z.B. mit Gummimatten komfortabler gemacht werden. In Neubauten sollte kein Vollspaltenboden mehr verlegt werden.
\- Jeder Betrieb sollte für seine Herde einen Bestandsbetreuungsvertrag mit dem Tierarzt abschließen.
\- Die Stallluft darf die folgenden Grenzwerte nicht überschreiten: 20 ppm Ammoniak, 3.000 ppm CO2, 0,5 ppm H2S, 10 mg/m3 Staub.
\- In Augenhöhe der Tiere sollte stets eine Lichtintensität von 40 Lux eingehalten werden.
\- Einem 400-kg-Mastbullen muss eine Fläche von 2,5 m2 zur Verfügung gestellt werden. Pro 100 kg Lebendgewicht mehr, sind weitere 0,5 m2 zuzuteilen.
\- Trockenstehenden Kühen und Kühen mit Kalb sind Liegeflächen von mindestens 4,65 m2 und insgesamt 6,5 m2 zuzuteilen.
\- Pro 30 Kühe ist eine Abkalbebox mit mind. 10 m2 Fläche für eine Kuh vorzusehen.
\- Kälber bis 150 kg benötigen 1,5 m2, bis 220 kg sollten es 1,7 m2 sein.
Mehr zum Thema in der Oktober-Ausgabe von top agrar, die Ende der Woche erscheint.