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Spaltenboden-Verbot bei Neubauten?

Schon wieder sorgt ein europäisches Dokument zum Tierschutz bei Rindern für Diskussionsstoff. Nach dem wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA (top agrar 9/2009), wird jetzt über die Empfehlungen des Europarats in Straßburg diskutiert.

Lesezeit: 2 Minuten

Schon wieder sorgt ein europäisches Dokument zum Tierschutz bei Rindern für Diskussionsstoff. Nach dem wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA (top agrar 9/2009), wird jetzt über die Empfehlungen des Europarats in Straßburg diskutiert. Hier liegt inzwischen die siebte Version vor:


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\- Generell sollten Rinder Auslauf haben. In Anbindehaltung sind mindestens 60 Tage Weidegang im Jahr zu gewähren.


\- Spaltenböden sollten z.B. mit Gummimatten komfortabler gemacht werden. In Neubauten sollte kein Vollspaltenboden mehr verlegt werden.


\- Jeder Betrieb sollte für seine Herde einen Bestandsbetreuungsvertrag mit dem Tierarzt abschließen.


\- Die Stallluft darf die folgenden Grenzwerte nicht überschreiten: 20 ppm Ammoniak, 3.000 ppm CO2, 0,5 ppm H2S, 10 mg/m3 Staub.


\- In Augenhöhe der Tiere sollte stets eine Lichtintensität von 40 Lux eingehalten werden.


\- Einem 400-kg-Mastbullen muss eine Fläche von 2,5 m2 zur Verfügung gestellt werden. Pro 100 kg Lebendgewicht mehr, sind weitere 0,5 m2 zuzuteilen.


\- Trockenstehenden Kühen und Kühen mit Kalb sind Liegeflächen von mindestens 4,65 m2 und insgesamt 6,5 m2 zuzuteilen.


\- Pro 30 Kühe ist eine Abkalbebox mit mind. 10 m2 Fläche für eine Kuh vorzusehen.


\- Kälber bis 150 kg benötigen 1,5 m2, bis 220 kg sollten es 1,7 m2 sein.


Mehr zum Thema in der Oktober-Ausgabe von top agrar, die Ende der Woche erscheint.

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