Bis zum 14. Juli müssen Schweinehalter die Meldungen an die HI-Tier und die Antibiotikadatenbank erledigen. Hier ein Überblick:
1. Bestandsveränderungen an die HI-Tier
Bis zum 14. Juli müssen Schweinehalter sämtliche Tierbewegungen und Tierbestände der vergangenen sechs Monate, d.h. vom 01. Januar bis 30. Juni 2023 übermitteln. Den Meldebogen für das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) finden Sie online unter www.hi-tier.de.
Bei mehreren Standorten bzw. HIT-Nummern muss die Meldung für jede Nummer separat erfolgen. Ist nach Ablauf der Meldefrist keine Meldung bei den Veterinärämtern eingegangen, wird ein Ordnungsgeld fällig.
2. Antibiotika-Datenbank: Nur noch Tierärzte dürfen Verbrauch melden!
Zusätzlich müssen Schweinehalter bis zum 14. Juli 2023 ihren Tierbestand bei der staatlichen Antibiotika-Datenbank (TAM) angeben. Ebenso alle Bestandsveränderungen – auch verendete oder notgetötete Tiere. Der Meldezeitraum bezieht sich ebenfalls auf den 1. Januar bis 30. Juni 2023.
Ausnahme: Hat eine Nutzungsart keinerlei Antibiotika erhalten, muss der Tierhalter eine Nullmeldung abgeben. Die Tierzahlmeldung entfällt dann.
Auch die Menge der im Betrieb verbrauchten Antibiotika muss in der TAM-Datenbank erfasst werden. Seit Januar dürfen allerdings nur noch Tierärzte Verschreibungen, Anwendungen oder die Abgabe von Antibiotika in der Datenbank melden. Sie können diese Meldeverpflichtung allerdings an Dritte, wie z. B. QS, übertragen. Die Tierhalterversicherung, die Landwirte bislang einreichen mussten, wurde ersatzlos gestrichen.
Weitere Neuerung: Seit Jahresbeginn sind von der Meldepflicht auch Ferkelerzeuger ab einer Bestandsgröße von 85 Sauen betroffen! Sie müssen nun ebenfalls die Tierbewegungen und den Antibiotikaverbrauch ihrer Sauen, Eber und Saugferkel in der TAM-Datenbank erfassen.
Sauenbetriebe: Jetzt in der Datenbank anmelden
Fast alle „Neumelder“ sind bereits in der HI-Tier erfasst. Allerdings gilt das nicht automatisch für die TAM-Datenbank.
Als ersten Schritt muss der Tierhalter deshalb in der TAM-Datenbank die Nutzungsarten anlegen, die seit Januar neu hinzugekommen sind. Im Bereich der Sauen betrifft das Zuchtschweine und Saugferkel. Anschließend können Landwirte alle notwendigen Daten eintragen.
Betriebe mit Sauenplaner können sich hierbei viel Arbeit ersparen. Wenn Ihr Anbieter die Schnittstelle zwischen Sauenplaner und Datenbank rechtzeitig programmiert hat, können Sie die Bewegungsdaten per Mausklick vom Sauenplaner in die TAM-Datenbank übertragen. Fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach, ob die Schnittstelle funktioniert.
Vergleich der Therapiehäufigkeit ab 2024
Ab dem 1. Februar 2024 muss zusätzlich halbjährlich die betriebsindividuelle Therapiehäufigkeit mit der bundesweiten Kennzahl verglichen werden, wie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf ihrer Internetseite informiert.
Zum 1. August 2023 übermitteln die zuständigen Veterinärbehörden die betriebliche Therapiehäufigkeit an die meldepflichtigen Tierhalter. Lag diese im ersten Halbjahr 2023 zum ersten oder dritten Mal über der Kennzahl 2, müssen Landwirte gemeinsam mit dem Tierarzt ein Maßnahmenplan aufstellen, mit dem die Tiergesundheit im Bestand verbessert und der Antibiotikaeinsatz reduziert werden soll.
Den Maßnahmenplan müssen Tierhalter unaufgefordert bis zum 01. Oktober 2023 bei ihrem zuständigen Veterinäramt einreichen. Wurde die Kennzahl 2 zum zweiten Mal überschritten ist kein neuer Maßnahmenplan anzufertigen.