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Betrieb geteilt und Mast erweitert

Lesezeit: 3 Minuten

Soll ich eine Biogasanlage oder einen zweiten Maststall bauen?“, fragte sich Stefan Löhle (42) vor zwei Jahren. Der Landwirt aus Reisensburg bei Günzburg entschied sich für die Ausdehnung der Schweinemast von damals 960 auf 2 400 Plätze. Denn Löhles Voraussetzungen für diesen Betriebszweig sind fast ideal:


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  • Sein Ackerbaustandort im Donauried eignet sich gut für den Körnermaisanbau, den Löhle als Feuchtmais vorlegt.
  • Der Mäster hat Zugriff auf Molke und Bäckerei-Nebenprodukte, was seine Futterkosten senkt.
  • Der Schlachthof in Ulm ist nicht weit entfernt. Das führt zu niedrigen Vorkosten.


Separates Flurstück:

Um ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu vermeiden, teilte Löhle seinen Betrieb. Er ließ auf einer Ackerfläche in Hofnähe ein Baugrundstück herausmessen, auf dem er den neuen Maststall samt eigener Zufahrt und Verladeplatz mit Waage errichtete. Stall und Grundstück verpachtete er dann an die Betreiber-GbR, an der seine Frau Sybille zu 60 % und er zu 40 % beteiligt sind. Die Mast im zweiten Stall läuft derzeit als Gewerbe, weil ihr außer dem Baugrundstück keine weiteren Flächen zugeordnet sind.


Löhle blieb damit trotz Aufstockung um 1 440 Mastplätze im Baurecht. Trotzdem war es nicht einfach, die Genehmigung zu bekommen. „Unsere Behörden haben bisher einfach wenig Erfahrungen mit der Betriebsteilung“, musste Löhle erkennen. Den Durchbruch brachte dann ein runder Tisch, zu dem der Landwirt alle am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden eingeladen hatte.


Damit die Betriebsteilung anerkannt wird, sind beide Betriebe strikt getrennt zu führen. Die Betreiber-GbR erstellt eine separate Bilanz und kauft die selbst erzeugten Futtermittel von Löhles landwirtschaftlichem Betrieb zu. Die Nebenprodukte rechnet sie direkt mit den Vorlieferanten ab. Zudem hat jeder Stall seine eigene Ferkelherkunft.


„Die ersten Monate waren nicht einfach, weil wir uns erst daran gewöhnen mussten, alle Rechnungen sauber zuzuordnen“, erinnert sich Sybille Löhle. Sie schätzt, dass der Verwaltungsaufwand durch die Betriebsteilung um 0,2 bis 0,3 Ak gestiegen ist.


Zudem haben Löhles seit einem Jahr einen Mitarbeiter beschäftigt, weil die Arbeitsbelastung insgesamt durch den neuen Stall deutlich zugenommen hat.


Risiko begrenzen:

Um das Risko bei der großen Investition zu begrenzen, hat Stefan Löhle vorsichtig kalkuliert. So hat er den Deckungsbeitrag mit Durchschnittszahlen gerechnet, obwohl er aufgrund seiner günstigen Futterkosten überdurchschnittliche Ergebnisse erwirtschaften kann. Besonders wichtig war ihm, den Zeitpunkt der Investition so zu wählen, dass er das Fremdkapital noch vor dem Erreichen seines Rentenalters tilgen kann.-do-

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