Frischfleisch darf auf Märkten nur aus besonders ausgerüsteten Verkaufswägen heraus verkauft werden. Verkaufsstände auf Märkten müssen mit einem festen Dach versehen sein.
Wie im Hofladen und beim Automaten-Verkauf auch, darf die Kühlkette niemals unterbrochen werden. Dafür ist die entsprechende Kühltechnik notwendig.