S chon seit längerem plant Mäster Roland Streeb aus Niegleve in Mecklen-burgVorpommern den Bau eines Ferkelaufzuchtstalles. Ziel des Unternehmers ist es, die Tiere in dem neuen Stall bereits als Babyferkel auf die betrieblichen Bedin-gungen vorbereiten zu kön-nen. Vor allem das Ausein-anderwachsen in der Mast soll dann ein Ende haben. Zu den bereits vorhande-nen 2000 Mastschweine-plätzen will Streeb rund 2 000 Aufzuchtplätze schaf-fen. Dazu möchte er gern eine leerste-hende Strohlagerhalle umbauen. Bislang hatten mich nur die schlechten Preise der letzten Jahre vom Bau abgehalten. Doch jetzt hat mich die Zeit eingeholt: Wir ha-ben zwar bessere Preise, dafür aber auch wesentlich höhere Auflagen, muss Streeb ernüchtert feststellen. Seit Mai gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern verschärfte Vorgaben für die Genehmigung von Stallanlagen. So sollen Mastschweine in neuen Ställen zum Beispiel bei einem Gewicht von 71 bis 110 kg 0,8 m 2 pro Tier Platz haben, bis 160 kg sind es sogar 1,20 m 2 . Eine weitere Auflage ist der Zugang zu Beschäfti-gungsmaterial, z.B. über eine Strohraufe. Streebs Pläne wurden außerdem durch die neue Regelung zur Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVP) gekreuzt. Diese wird jetzt schon für Mastbetriebe mit mehr als 2 000 Mastplätzen Pflicht. Wenn ich das alles vorher gewußt hätte, hätte ich trotz des Preistals vor zwei Jahren gebaut, är-gert sich der Mäster. In den vergangenen Wochen hat Streeb im-mer wieder darüber nachgedacht, ganz auf den Bau zu verzichten. Doch bis heute haben mich die Planungskos-ten einschließlich UVP-Prüfung mehr als 30 000 DM gekostet, so dass es inzwischen kein Zurück mehr gibt, bekräftigt er. Daher muss er jetzt in den sauren Apfel bei-ßen und den bereits ge-stellten Bauantrag an die neuen Hal-tungsvorschriften anpassen. Die größten Sorgen bereiten dem Mäs-ter die Anforderungen, die an das Be-schäftigungsmaterial gestellt werden. Streeb will für die Ferkel Strohraufen ein-bauen. Wir haben uns in Dänemark Stäl-le angesehen, bei denen das zwar einiger-maßen funktioniert allerdings nur bei ei-nem entsprechend angepassten und da-durch teuren Güllekeller, so seine Beob-achtung. Dass er mit diesen notwendigen Veränderungen seine ursprünglich veran-schlagten 300 DM Baukosten pro Stall-platz noch einhalten kann, glaubt der Mäster nicht mehr. Eines steht für ihn jedenfalls fest: Es kann nicht sein, dass wir Landwirte inves-tieren, ohne zu wissen, was in den nächs-ten sechs Monaten passiert. Wir brauchen endlich wieder langfristig ausgelegte und bundeseinheitliche Vorgaben für den Stallbau! -neu-
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