Widerstand gegen die Lieferung von mangelhaften Ferkeln kann sich auch dann lohnen, wenn die Tiere bereits eingestallt sind – vorausgesetzt man reklamiert rechtzeitig.
Wir hatten über einen bayerischen Mäster berichtet, in dessen Bestand nach dem Einstallen einer Großpartie mit 900 Ferkeln Circovirose und PRRS ausgebrochen waren (top agrar 8/2009 S. S 20). Der Landwirt forderte deshalb Schadensersatz von seinen Lieferanten.
Zwei Tage nach Veröffentlichung des Berichts lenkte der Händler, der ihm die Ferkel geliefert hatte, endlich ein und einigte sich mit dem Mäster außergerichtlich auf die geforderte Entschädigung.
Weil die Schweine aufgrund einer Annahme-Verweigerung nicht in das Eigentum des Landwirts übergegangen sind, erstattet der Händler die kompletten Haltungs- und Fütterungskosten sowie den Arbeitsaufwand des Mästers. Zusätzlich übernimmt er die Kosten für die komplette Stallreinigung einschließlich die der Güllekanäle. Die Bezahlung der Tierarzt- und Medikamentenkosten sowie der angefallenen Untersuchungsgebühren hatte sich der Händler bereits zuvor mit einem weiteren Zwischenhändler und dem Ferkelerzeuger geteilt, die beide aus Nord-rhein-Westfalen stammen.