Nachdem NRW bei der Seuchenprävention in den vergangenen Jahren den Schwerpunkt auf Früherkennung und Ausschlussuntersuchungen gelegt hat, werden jetzt auch die baulichen Vorsorgemaßnahmen exakt definiert. Mitte März hat das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium Ausführungshinweise zu der seit 1999 geltenden Schweinehaltungs-Hygieneverordnung veröffentlicht.
Die drei Kernpunkte:
Es müssen nur die funktionellen Bereiche der Schweinehaltung eingezäunt sein, nicht der ganze Betrieb;
Die Hygieneschleuse sollte im Randbereich der Viehhaltung angeordnet sein,nicht mittendrin;
Und die Verladerampe für Mastschweine muss auf der dem LKW zugewandten Seite durch ein Gitter verschließbar sein. Es soll verhindern, dass Wildschweine die ungenutzte Rampe betreten und verkoten.
Wie die Einhaltung der Bauauflagen kontrolliert werden soll, will das Ministerium Mitte April erläutern. Geplant ist eine risikoorientierte, mit den QS-Kontrollen kombinierte Überprüfung.