Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Reims, das Nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest, hat heute (9.11.20) den Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) bei acht weiteren Wildschweinen amtlich bestätigt. Alle Tiere stammen aus dem ersten Kerngebiet im Landkreis Oder-Spree.
Insgesamt jetzt 142 ASP-Funde
Damit erhöht sich die Gesamtzahl der ASP-positiven Funde in Brandenburg nach Angaben des zuständigen Verbraucherschutzministeriums in Potsdam auf 141. Deutschlandweit wurden zusammen mit dem Einzelfund im sächsischen Landkreis Görlitz insgesamt 142 infizierte Wildschweine gefunden.
Hotspot im Landkreis Oder-Spree
Der Hotspot befindet sich mit 116 bestätigten ASP-Funden nach wie vor im brandenburgischen Landkreis Oder-Spree. Im Landkreis Spree-Neiße wurden bisher 14 und im brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland 11 ASP-infizierte Wildschweine entdeckt.
Abgabeprämie für Wildschweine aus der Pufferzone
Um die Afrikanische Schweinepest weiter einzudämmen, zahlt das Brandenburger Landwirtschaftsministerium ab heute (9.11.20) zusätzliche Abgabeprämien für erlegtes und nicht vermarktungsfähiges Schwarzwild aus den Pufferzonen der ASP-Gebiete. Die Landkreise haben dafür gemeinsam mit dem Landesforstbetrieb sowie weiteren privaten und kommunalen Forstbetrieben Sammelstellen eingerichtet. Die abgegebenen Wildschweine werden auf ASP beprobt und anschließend unschädlich beseitigt.
Wildschweinfleisch nur schwer zu vermarkten
Hintergrund: Wildschweinefleisch aus den Pufferzonen, in denen die Jagd weiter erlaubt ist, lässt sich zurzeit kaum noch vermarkten. Damit die Population dennoch reduziert wird, sollen die Prämien zusätzliche Anreize schaffen. Für Wildschweine bis 30 kg Gewicht werden 30 € Abgabeprämie gezahlt, für schwerere Tiere 50 €. Die bereits bestehende Prämie in Höhe von 50 € für jedes erlegte Stück Schwarzwild, das die Streckenzahlen des Referenzjahres 2015/2016 übersteigt, wird nach Auskunft des Ministeriums auch für die abgegebenen Stücke weiter gezahlt.
Jagdverbot in Kern- und gefährdeten Gebieten
In den Kerngebieten ist die Jagd auf Wildschweine hingegen weiterhin untersagt. Sobald die Jagd in den gefährdeten Gebieten freigegeben ist, können auch Schwarzkittel aus diesen Bereichen (außer den Weißen Zonen) abgegeben werden. Zurzeit ist die Jagd im gefährdeten Gebiet aber noch nicht erlaubt.