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Afrikanische Schweinepest

ASP im Emsland: Absolutes Stand still bis 11. Juli

Die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim haben ihre Tierseuchen-Allgemeinverfügungen zum ASP-Ausbruch in der Gemeinde Emsbüren veröffentlicht. Sie treten morgen (5. Juli) in Kraft.

Lesezeit: 3 Minuten

Die beiden von dem ASP-Ausbruch in einem Hausschweinebestand im niedersächsischen Emsbüren betroffenen Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim haben ihre Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen veröffentlicht.

Darin sind neben dem genauen Verlauf der Restriktionsgebiete auch die Verhaltensmaßnahmen geregelt, die die Schweinehalter in der Schutzzone (früher Sperrbezirk genannt) und in der Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) beachten müssen.

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LK Emsland: 182 Schweine haltende Betriebe betroffen

Der Landkreis Emland teilt auf seiner Homepage mit, dass in der 3-km-Schutzzone, die rund um den Seuchenbestand festgelegt wurde, 31 Betriebe mit insgesamt etwa 28.950 Schweinen liegen. Zudem wurde eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb festgelegt, in der sich 151 Betriebe mit fast 103.000 Schweinen befinden. Insgesamt sind in beiden Restriktionszonen zusammen rund 182 Betriebe mit annähernd 131.000 Tieren betroffen. Die Restriktionszonen reichen in den Landkreis Grafschaft Bentheim hinein und grenzen an den Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen an.

Aufstallungspflicht und Transportverbot für Schweine

In den Restriktionszonen gilt eine Aufstallungspflicht für die Schweinebestände sowie ein Transport- und Beförderungsverbot für Schweine. Die Tiere, Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie ebenfalls Gülle einschließlich Mist und Einstreu dürfen nicht aus einem Bestand in dieser Zone verbracht werden. Darüber hinaus sind die tierhaltenden Betriebe aufgefordert, eine zusätzliche Überwachung ihrer Tierbestände durchzuführen und geltende Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten. Die Schutzzone enthält teilweise weitergehende Maßnahmen als die Überwachungszone. Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Maßnahmen im Bereich der Restriktionszonen sind ab dem 11. Juli 2022 möglich.

Falltiermonitoring in den Restriktionszonen

In dieser Woche (27. Kalenderwoche) soll in der Schutzzone ein Falltiermonitoring in den dort ansässigen Schweine haltenden Betrieben eingerichtet werden. Hierzu sollen in Absprache mit dem Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg sowie dem Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz (LAVES) entsprechende Probennahmeröhrchen an die Betriebe ausgegeben werden. Zudem wird die Möglichkeit eines Wildschweinmonitorings um den Ausbruchsbetrieb gemeinsam mit der Jägerschaft diskutiert. Wie das Virus in den betroffenen Betrieb gelangen konnte, steht bislang noch nicht fest.

Inkubationszeit in der Regel vier Tage

Die Kreisverwaltung des Landkreises Emsland weist noch einmal darauf hin, dass die ASP eine anzeigenpflichtige Tierseuche ist. Eine Übertragung kann u. a. über den direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder Kadavern, durch die Aufnahme von Speiseabfällen, durch kontaminierte Ausrüstungen, die beispielsweise bei der Jagd oder im landwirtschaftlichen Bereich verwendet werden, sowie durch Kleidung geschehen. Bei den derzeit kursierenden Virusvarianten treten nach einer Inkubationszeit von etwa vier Tagen schwere Symptome wie Hautverfärbungen oder hohes Fieber bei den Tieren auf, die in der Regel binnen einer Woche zum Tod führen. Gegen die ASP ist bislang kein Impfstoff vorhanden.

Videokonferenz zur Lage im NRW-Landkreis Steinfurt heute um 19.30 Uhr

Der ASP-Ausbruch im Emsland verunsichert auch die Schweinehalter im angrenzenden NRW-Landkreis Steinfurt. Zum aktuellen Stand der Dinge lädt der Kreisverband Steinfurt des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) heute (4.07.22) Abend um 19.30 Uhr zu einer Videokonferenz ein. Teilnehmen werden neben dem Kreisverbandsvorsitzenden Albert Rohlmann auch Kreisveterinär Dr. Christoph Brundiers und WLV-Präsident Hubertus Beringmeier.

Alle Informationen zur Veranstaltung und eine Möglichkeit zur Einwahl finden Sie auf https://wlv.de/kreisverbaende/steinfurt/index.php Sie können aber auch direkt teilnehmen über http://www.wlv.de/asp-ns

Die Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen der beiden niedersächsischen Landkreise können Sie hier herunterladen:

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