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Afrikanische Schweinepest

ASP: Vereinbarung über zusätzliche Präventionsmaßnahmen in NRW

Ein neues Falltier-Monitoring und zusätzliche Biosicherheitschecks sollen Ausbrüche der ASP frühzeitig erkennen und eine Ausbreitung der Tierseuche verhindern.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Landwirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen hat sich gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer, den Landwirtschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe e.V., der Landesvereinigung Ökologischer Landbau NRW e.V. sowie den Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe auf zusätzliche Präventivmaßnahmen verständigt um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern.

Die Selbstverpflichtung der beteiligten Verbände basiert auf der Eigenverantwortung von Unternehmen gemäß Artikel 10 des Tiergesundheitsaktes der EU. Die Maßnahmen gelten für alle schweinehaltenden Betriebe einschließlich Hobbyhaltungen. Sie sind zunächst bis Ende des Jahres befristet.

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Frühwarnsystem wird intensiviert

Wie das Land NRW in einer Pressemitteilung schreibt, solle das vorhandene ASP-Frühwarnsystem intensiviert werden. Dazu gehört, dass Schweinehalter bei lebenden Schweinen, die unspezifische Krankheitssymptome aufweisen, unverzüglich eine ASP-Ausschlussuntersuchung durchführen lassen müssen. Der bestandsbetreuende Tierarzt kann dazu Blutproben über das von der Tierseuchenkasse angebotene Früherkennungssystem in ein Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) einsenden und mit der Tierseuchenkasse abrechnen.

Außerdem soll durch regelmäßige virologische Untersuchungen von verendeten und notgetöteten Schweinen ein Falltier-Monitorung etabliert werden. Dadurch sollen ASP-Ausbrüche schnellstmöglich erkannt und eine Ausbreitung zwischen mehreren Betrieben so verhindert werden. Für Schweine mit einem Alter über 60 Tagen gilt:

  • In Schweinehaltungen bis zu einem Tierbestand von 100 Tieren müssen wöchentlich die ersten beiden verendeten oder notgetöteten Schweine untersucht werden.
  • In Betrieben mit mehr als 100 Tieren müssen verendete oder notgetötete Schweine untersucht werden, wenn mehr als 1 % der Mast- und Zuchttiere bzw. mehr als 2 % der Aufzuchtferkel innerhalb von sieben Tagen an einem Betriebbstandort verenden.

Biosicherheit kontrollieren

Alle Schweinehalter in NRW sind zudem dazu aufgerufen und verpflichtet, die Biosicherheitsmaßnahmen erneut zu überprüfen und falls nötig, zu verbessern. Die Tierseuchenkasse bietet zur Unterstützung einen kostenfreien E-Learning-Kurs zum Thema Biosicherheit für Schweinehaltungen an. Zusätzlich führen die Veterinärämter für alle schweinehaltenden Betriebe in NRW auf Nachfrage kostenfreie amtliche Biosicherheitschecks durch.

Die Vereinbarung können Sie hier herunterladen:

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