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Nitratrichtlinie

BBV: EU-Nitratrichtlinie muss nachgebessert werden

Der Bayerische Bauernverband fordert, dass die Gebietsausweisung praxisnah erfolgen muss und Ausnahmen für Einzelbetriebe bzw. Wasserschutzkooperationen ermöglicht werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei der deutschen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie sieht das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) nach wie vor Verbesserungsbedarf. Aus Sicht des Gremiums sind für die Gebietsausweisung ein praxistauglicher Vollzug sowie Ausnahmen für Einzelbetriebe beziehungsweise für Wasserschutzkooperationen als Vertrauensschutz notwendig.

Transparenz beim Messnetzausbau

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Zugleich fordert das BBV-Präsidium, dass der Freistaat die Klagekosten übernimmt. Auch müssten Informationskampagnen sofort umgesetzt und Transparenz für die Zukunft beim Messnetzausbau geschaffen werden. Außerdem mahnt der BBV eine differenzierte Abgrenzung der Einzugs- und Teileinzugsgebiete an.

Genauigkeit bei der Ausweisung der Kulisse

„Ob ein Betrieb im Roten oder Gelben Gebiet liegt oder nicht, ist eine sehr entscheidende Frage für jeden Betrieb“, stellte BBV-Präsident Günther Felßner am vergangenen Donnerstag in München klar. Er forderte daher eine hohe Genauigkeit und Transparenz bei der Ausweisung der Kulisse.

Betriebe brauchen realistische Anpassungsmöglichkeiten

Zugleich betonte Felßner, dass die Bauern zu einer nachhaltigen Landbewirtschaftung stünden, die Umwelt und Ressourcen schone und die Produktionsgrundlagen zur Erzeugung von Nahrungsmitteln und Energie auch für künftige Generationen erhalte. Die Landwirtschaft sei bereit, ihre Produktionsverfahren mit Blick auf einen ressourcenschonenden Umgang weiterzuentwickeln. Dies müsse aber vorrangig in Kooperation sowie auf einer fachlichen Basis erfolgen, die den Betrieben realistische Anpassungsmöglichkeiten eröffne.

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