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Belgien: Neue Charta zur Herstellung von Fütterungsarzneimitteln unterzeichnet
Ende Januar haben die belgische Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) und der belgische Berufsverband der Mischfuttererzeuger (BEMEFA) eine Charta zur Herstellung von Fütterungsarzneimitteln unterzeichnet. Die Vereinbarung zielt darauf ab, die Verschleppung von Arzneimittelwirkstoffen zu minimieren.
Ende Januar haben die belgische Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) und der belgische Berufsverband der Mischfuttererzeuger (BEMEFA) eine Charta zur Herstellung von Fütterungsarzneimitteln unterzeichnet. Die Vereinbarung zielt darauf ab, die Verschleppung von Arzneimittelwirkstoffen zu minimieren. Dabei soll die Produktion von Fütterungsarzneimitteln über die Hauptmischanlage eingestellt werden. Die Hersteller sind nunmehr gefordert, die Fütterungsarzneimittel in Endmischanlagen oder in Anlagen mit Feindosiersystem zu produzieren. Auf diese Weise wird die Arzneimittel-Vormischung dem Mischfutter in einer späteren Produktionsphase zugefügt, so dass in den Rohrleitungen und den Lagerräumen des Herstellers möglichst wenig Futter mit pharmakologisch wirksamen Stoffen zurückbleibt und das Kontaminationsrisiko auf ein Mindestmaß reduziert wird.
„Die Charta ist nicht verbindlich: gesetzlich sind die Mischfuttererzeuger nicht verpflichtet, die Vereinbarung umzusetzen“, so Gil Houins, Geschäftsführender Verwalter der FASNK. Dem fügt der BEMEFA-Vorsitzende Seurynck hinzu: „Wir können nicht garantieren, dass sich jeder an diese Absprachen hält. Wohl aber werden wir den nötigen Druck ausüben, damit alle mitmachen.”