In der Vergangenheit hat sich die Bioland-Schweinehaltung in Deutschland immer deutlich vom EU-Standard abgehoben. Ziel war es, ein eigenständiges Bioland-Profil in der Veredelung zu erhalten, um sich vom EU-Gesamtmarkt abheben zu können. Die verpflichtende Betäubung bei der Ferkelkastration hat der Verband z.B. schon sehr früh in seinen Richtlinien verankert. Auch der Einsatz von konventionellen Futterkomponenten wurde im Vergleich zur EU-Ökoverordnung deutlich restriktiver gehandhabt.
Wie Bioland-Fachberater Martin Kötter-Jürß im Fachmagazin Bioland berichtet, besteht auch in Zukunft Handlungsbedarf. Denn laut EU-Ökoverordnung wird der Einsatz von konventionellen Eiweißfuttermitteln ab dem Jahr 2022 für Betriebe mit Bio-Schweinehaltung generell verboten. Das Verbot gilt bei Schweinen ab 35 kg Lebendgewicht.
Neuer Kriterienkatalog für Bio-Schweinehalter
Welche weiteren Verschärfungen in den deutschen Bioland-Richtlinien noch umgesetzt werden sollen, darüber diskutiert derzeit der Bioland-Fachausschuss Schwein (BFA). Ziel ist es auf jeden Fall, weiterhin mit Alleinstellungsmerkmalen punkten zu können. Im Rahmen der Diskussionen unbedingt verhindert werden soll aber auch, dass die Bio-Schweinehalter zu stark in ihrer betrieblichen Entwicklung gehemmt werden, da Bioschweine gesucht sind.
In einem Kriterienkatalog sollen jetzt Maßnahmen aufgelistet werden, die das Tierwohl fördern, Verbraucherwartungen abdecken und erwünschte Betriebsstrukturen stärken. Ein Thema könnte z.B. die verpflichtende Einrichtung von Suhlen und offenen Tränken sein. In der nächsten BFA-Sitzung sollen die gesammelten Vorschläge präsentiert und diskutiert werden.