Brandenburg drängt auf ein bundesweites Register für verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote. Einen entsprechenden Entschließungsantrag hat das Land in der vergangenen Woche in den Bundesrat eingebracht. Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse für Agrarpolitik und Inneres überwiesen.
Bislang keine Rechtsgrundlage
Laut Entschließungsantrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, noch in der laufenden Legislaturperiode eine Rechtsgrundlage für die bundesweite Erfassung von Daten zu verhängten Tierhaltungs- und Betreuungsverboten sowie vergleichbaren Sachverhalten im Tierschutzgesetz zu schaffen. Verbote für private und gewerbliche Tierhaltung seien ein selten angewandtes und daher umso aussagekräftigeres Mittel für die Feststellung, dass eine Person als Tierhalter ungeeignet sei, heißt es in der Begründung.
Bislang bestehe jedoch keine Rechtsgrundlage zur bundesweiten Erfassung oder Weitergabe dieser Daten. Eine Überwachung sei somit außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der betreffenden Behörde, die das Verbot verhänge, kaum möglich.
Arbeitsaufwand für Behörden
Wie die Landesregierung erläutert, wird ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot nur ausgesprochen, wenn erhebliches Tierleid festgestellt wurde. In der Regel gehe das mit einem erheblichen Arbeitsaufwand für die zuständige Behörde einher. Der Vollzug bestehender Tierhaltungsverbote werde in der Praxis dadurch erschwert oder sogar unmöglich gemacht, dass die Daten nicht bundesweit verfügbar seien.
Ob ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot vorliege, könne derzeit weder über kommunale noch über Landesgrenzen hinaus nachvollzogen werden.