Die weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) soll durch eine verstärkte Bejagung der Schwarzwildbestände verhindert werden. Besonders im Fokus stehen Regionen, die an die Pufferzonen/Sperrzonen I in den ASP-Gebieten angrenzen. In diesen Jagdbezirken sind erhöhte Mengen an Wildbret von Wildschweinen lebensmittelhygienisch einwandfrei zu lagern. Dafür braucht es zusätzliche Kühlkapazitäten, in denen erlegte Tiere bis zur Vermarktung hygienisch gelagert werden können.
Das Landwirtschaftsministerium Brandenburg fördert nun auf Antrag des Landesjagdverbandes die Anschaffung von sieben zusätzlichen Kühlcontainern mit 188.000 € aus der Jagdabgabe. Für drei Container wurden bereits Standorte gefunden. Sie wurden bzw. werden im Landkreis Prignitz (Karstädt), in der Uckermark (Angermünde) und im Landkreis Teltow-Fläming (Baruth) aufgestellt.
Abgabeprämie für Wildschweine
Können Jägerinnen und Jäger erlegte Wildschweine aus der Pufferzone/Sperrzone I und den ASP-Gebieten der gefährdeten Gebiete/Sperrzone II ohne angeordnete Tilgung nicht verwerten, so können sie diese Tiere nach Aussage des Agrarministeriums Brandenburg zur Entsorgung abgeben. Dafür wurden von den Landkreisen Abgabestellen eingerichtet.
Für nicht verwertbare Wildschweine soll zudem die Möglichkeit bestehen, eine Abgabeprämie in Anspruch zu nehmen. Wildschweine mit einem Gesamtgewicht bis 30 kg werden mit 30 € prämiert, schwerere Tiere mit 50 €. Der Abrechnungsmodus soll zum Jagdjahresende 2021/2022 beibehalten werden. Zusätzlich können auf Antrag der Jagdausübungsberechtigten bei der örtlich zuständigen unteren Jagdbehörde die bis zum Stichtag 30. September 2021 bereits abgegebenen Wildschweine abgerechnet werden.